Wir haben z.B. eine DV zur Abgeltung von Mehrarbeit. Inhalt in etwa:
Wer vertritt wann, wie dürfen die Stunden dann abgegolten werden, auch im Bezug auf verschiedenen Anstellungsverträge (80% oder 100%)
Genauer:
Dienstvereinbarung über die Berechnung und Abgeltung von Mehrarbeit im Blocksystem
mit Kreativzeitangeboten
1. Geltungsbereich
Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Lehrerinnen und Lehrer Schule x
2. Ziele
Diese Dienstvereinbarung regelt die Berechnung der Mehrarbeit und Möglichkeiten zur
Abgeltung von Mehrarbeit als Freizeitausgleich im Blocksystem mit verbindlichen
Kreativzeitangeboten.
Ein Unterrichtsblock versteht sich als eine Unterrichtseinheit von 80 Minuten Dauer.
Eine Kreativzeit umfasst eine Zeitspanne von 50 Minuten.
3. Grundlagen
„Die Abgeltung von Mehrarbeit ist nur im Rahmen der Mehrarbeitsvergütungsverordnung
möglich. Danach ist die Abgeltung von Mehrarbeit nur möglich, wenn:
- sie schriftlich angeordnet oder genehmigt wurde (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 MVergV);
- mehr als drei Unterrichtsstunden bzw. 5 Zeitstunden im Monat abgeleistet
wurden (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. § 5 Abs. 2 Nr. 1 MVergV).“
„Dieser „Schwellenwert“ beträgt für vollzeitbeschäftigte Lehrkräfte drei Unterrichtsstunden
(vgl. § 3 Abs. ...)
Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung
berechnet sich der „Schwellenwert“ entsprechend dem Umfang der festgesetzten
usw....
4. Verfahrensweise
- Der Schwellenwert für Lehrkräfte in Vollzeitbeschäftigung und bis zu einem
Beschäftigungsumfang von 2/3 der Vollzeitbeschäftigung wird bei 2 Blöcken Mehrarbeit
überschritten.
(3 Unterrichtsstunden = 135 min bzw. 2 Unterrichtsstunden = 90 min) (2 Blöcke =160 min).
- Bei einem Beschäftigungsumfang von weniger als 2/3 der Vollzeitbeschäftigung wird
der Schwellenwert bei 1 Block überschritten.
- Ab einer Mehrarbeit von 2 Blöcken ist eine Abgeltung als Freizeitausgleich für
Lehrkräfte in Vollzeit und bis zu 2/3 der Vollzeitbeschäftigung möglich.
- Lehrkräfte mit einem Beschäftigungsumfang von 1/3 der Vollzeitbeschäftigung und
weniger können bereits bei 1 Block Mehrarbeit diesen als Freizeitausgleich
beantragen.
- Die Verrechnung der Blöcke erfolgt dabei 1:1. (1 Block Mehrarbeit = 1 Block
Freizeitausgleich)
- Der Freizeitausgleich soll an Tagen erfolgen, an denen keine für die Lehrkraft fest
geplanten Kreativzeiten statt findet.
- Ist dies nicht möglich wird die Kreativzeit auf einen anderen Tag verlegt oder im
Ausnahmefall 1: ½ angerechnet. (1Kreativzeit = ½ Block). Die Verlegung der Kreativzeit
hat dabei Priorität.
- Eine Abgeltung von Mehrarbeit in Freizeit kann gewährt werden. Sollte dies aus
dienstlichen Gründen, z.B. Personalmangel aufgrund eines erhöhten Krankenstandes
o.ä., nicht möglich sein, kann nur eine finanzielle Abgeltung der Mehrarbeit
entsprechend der gesetzlichen Regelungen in Betracht gezogen werden.