Ein Lehrer in RLP brutzelte mit seinen Schülern Pommes Frites. Anschließend vergaß er die Herdplatte auszuschalten. Es entfachte sich ein Brand. Dem Lehrer wurde grobe Fährlässigkeit im Dienst attestiert. Die Kosten des Feuerwehreinsatzes hat er nun selbst zu tragen.
Der Lehrer wehrte sich gegen diesen Vorwurf: Er habe beim Verlassen der Schulküche kontrolliert, ob alle Herdplatten ausgeschaltet seien. Vermutlich habe er aus Aufregung übersehen, dass eine Platte noch an sei.
Seh ich auch so.
Wenn er schon auf den Gebrauch einer Friteuse verzichtet, muss man eben besonders aufpassen.
Als erstes zieht man eben den Topf von der heißen Herdplatte, dann kann sowas gar nicht passieren - selbst wenn man dann noch die Herdplatte vergessen sollte.
Und Glück gehabt hat er sowieso noch. Wenn es zu einem richtigen Fettbrand gekommen wäre, wäre es ihn deutlich teurer gekommen.
Zahlt denn seine Haftpflichtversicherung für den Schaden? Was meint ihr? Bei der Einstufung als grobe Fahrlässigkeit wahrscheinlich auch nicht.
Typisch - sobald ein Lehrer (männlich) mal anfängt, in der Küche zu hantieren, klappt's hinten und vorne nicht. Hätte sich mal bei einer Hauswirtschaftslehrerin erkundigen können oder mal einen Pommes-Frites-Brat-Kochkurs besuchen können.
Da fällt mir ein: im PC-Raum haben wir einen Generalschalter, der jeden Strom abstellt. Habt IHR sowas auch für die Herde in der Küche? Das fände ich überaus sinnvoll.
ich habe da eher Mitleid mit dem Kollegen, da ich des öfteren nach der 6. Stunde (je nach Vorfällen am Vormittag) nicht auf Anhieb Namen und Adresse fehlerfrei von mir geben könnte.
Natürlich sollte so etwas nicht passieren, aber ich kann nur sagen, Gott sei Dank ist es mir noch nicht passiert.
An einer früheren Schule hatten wir übrigens Extra-Schalter für die Herde, die in einem Sicherungskasten in einem Nebenraum ein- und ausgeschaltet werden konnten. Das ist sinnvoll und verhindert, dass zum Beispiel ein Spaßvogel beim Verlassen der Küche (trotz vorhergehender Kontrolle der Lehrkraft) schnell noch mal einen Herd wieder einschaltet. Im PC- Raum passiert das z.B. immer wieder, dass ein Schüler schnell noch einmal einen PC wieder einschaltet. Das hat zum Glück nicht so weitreichende Folgen.
Man MUSS vorsichtig sein, keine Frage. Und lieber öfter kontrollieren, als was übersehen.
Aber: Wer von uns ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.
Jedem ist doch schon mal was passiert, was gerade eben noch gut gegangen ist, oder?
muss man vorsichtig sein.
Aber deine Argumentation ist rein emotional.
Hier geht es darum, ob es gerechtfertigt ist, dem Lehrer die Kosten für den Feuerwehreinsatz aufzubrummen. Und da kann die Antwort nur JA heißen. Denn rechtlich und versicherungstechnisch gesehen dürfen wir halt keine Fehler machen, schon gar nicht grob fahrlässig handeln.
Stell dir vor, dein Kind wäre durch einen Fehler des Lehrers zu Schaden gekommen. Würdest du die Antwort des Lehrers akzeptieren: Man kann ja mal nen Fehler machen...???
Sind wir wirklich sicher, dass der Kollege etwas übersehen hat? Vielleicht hat ja doch ein Schüler beim Hinausgehen schnell mal die Hand ausgestreckt. So was ist bei uns an der Schule schon mal passiert. Lehrer überzeugt sich: alle Computer aus. Schüler dreht nach Ausschalten Netzspannung auf 120 V und schaltet beim Aufstehen ein: Peng! Lehrer schaltet Zentralschalter aus => Netzteil trotzdem kaputt!
So weit ich mich entsinne, gilt im deutschen Recht immer noch die Unschuldsvermutung!
Dieses Urteil ist für mich angreifbar, da es eine Umkehrung der Beweislast vorsieht: Der Lehrer hat zu beweisen, dass er alles abgeschaltet hat. Muss der Dieb beweisen, dass er nicht gestohlen hat?
Und selbst wenn die Schuld des Lehrers zweifelsfrei feststeht, sollte sich der Richter einmal in eine Klasse hineinstellen und praktischen Unterricht machen. Nach 10 Minuten wäre er reif für die Anstalt .
Noch ein Gedanke:
Mir ist so was zu Hause auch passiert. Pfanne auf dem Herd, Vermieter klingelt, möchte was ebsprechen => Küche raucht auf einmal. Gott sei Dank mit Deckel drauf ausgestanden.
Wäre aber m.E. nur einfache Fahrlässigkeit und damit Haftpflichtversicherung oder in dem angeführten Fall Diensthaftpflicht.
Also bitte nicht gleich den Stab brechen, sondern aml an der eigenen Nase packen.
rfalio