Schönen guten Morgen,
ich habe zu meiner gestrigen Frage noch eine Ergänzungsfrage...
Gibt es so etwas wie einen Grundsatz für "den Einsatz von Lehrkräften in Teilzeit" (Elternzeit 18 Stunden).
Beispielsweise, darf eine Mutter in Elternzeit auch in der GTS zweimal verpflichtet werden?
Muss eine Teilzeitkraft an allen Konferenzen/Veranstaltungen teilnehmen? Hat man Anspruch auf einen freien Tag usw.?
Ich denke, dass ich mit dieser Frage vielen Müttern aus der Seele spreche.
Generell entscheidet man sich für Teilzeit aus privaten Gründen und diese sind meistens "die eigenen Kinder". Der Kindergarten schließt um 12Uhr und die Betreuung ohne Mittagessen endet in der GS um 13.45h.
Daher komme ich mit jeder zusätzlichen Mittagsaufsicht in extreme "Betreuungsprobleme". Und "Oma" ist auch nicht immer zur Stelle.
Bei uns an der Schule scheint darauf leider nicht geachtet zu werden.... leider...
Bei Rückfragen muss man sich dann eher anhören, dass der Rest des Stundenplanes doch gut sei....
PS: Gibt es eine Pflicht 2 Aufsichten à 45 Min. zu übernehmen (90 Min. Aufsicht für eine reg. Schulstunde) oder kann ich auch einen Wechsel fordern? Ich bin mit dieser Lösung enorm unglücklich... möchte sinnvolle Arbeit leisten...
DANKE für die Hilfe