Auszug aus der
Dienstordnung
für Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte an den staatlichen Schulen in Thüringen
Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kulturs vom 28. Mai 1993 (GemABl. S. 235), zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 30. November 2011 (Abl. S. 258)
Da steht:
§ 19 Annahme von Geschenken
(1) Lehrer, Erzieher und Sonderpädagogische Fachkräfte dürfen Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit von Schülern oder deren Erziehungsberechtigten nur mit Zustimmung des Arbeitgebers annehmen oder sich versprechen lassen. Hiervon ausgenommen sind Schülerarbeiten, die lediglich einen ideellen Wert darstellen.
(2) Werden dem Lehrer, Erzieher oder der Sonderpädagogischen Fachkraft Belohnungen und Geschenke in bezug auf ihre dienstliche Tätigkeit angeboten, so hat er dies dem Arbeitgeber unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.
Für euch würde ja wohl Punkt (2) zutreffen, also sehe ich da durchaus juristische Probleme. Ich würde es wahrscheinlich nicht machen. Oder die SL muss erst nachfragen, ob sie die Geschenke annehmen dürfen.