Hallo!
Ich suche und suche, aber finde keine Antwort meinen Fall betreffend. Vielleicht kann mir jemand von euch weiterhelfen.
Mein Fall: Ich habe letztes Jahr zum 1.08. ein Referendariat in Rheinland-Pfalz begonnen. Jetzt ist in diesem Jahr so einiges in meinem Leben schief gelaufen und das hat sich auch auf meine Leistungen im Ref ausgewirkt. Im August kam alles zusammen und es war einfach zuviel, ich habe das Referendariat abgebrochen. Ich war allerdings schon zur 2. Staatsprüfung zugelassen (aber keine Prüfung abgelegt), die natürlich jetzt als "nicht bestanden" gilt. Nach Neubewerbung in Hessen teilten die mir mit, dass nach einer Meldung zur 2. Staatsprüfung in einem anderen Bundesland eine Zulassung in Hessen ausgeschlossen ist. Meine vorangegangenen Informationen waren allerdings anderer Natur.
Der langen Rede kurzer Sinn: Wie sieht das in anderen Bundesländern aus? Haben die gleiche Gesetze?