Hallo,
meine Freundin studiert auf Lehramt und hatte im GK neulich eine Klausur.
In dieser Klausur durfte Sie als Hilfsmittel eine liste benutzen, die der Prüfer als ausdrücklich erlaubt einstufte.
Meine Freundin hatte 2 mal dieses Blatt ausgedruck und auf einem dieser Blätter ein paar Übungsaufgaben zuvor gelöst.
In der Prüfung hatte sie dann aus versehen das Blatt mithinein genommen, wodrauf sie die Aufgaben gelöst hatte.
Dieses Blatt hatte sie auf dem Nebentisch gelget und nicht benutzt.
Als der Prüfer vorbei kam und unter dem Blatt schaute, machte er ihr sofort klar, dass die Klausur nicht gewertet werden würde.
Wird sie deshalb Exmatikuliert?
Darf sie die Klausur wiederholen?
(Anmerkung: es war bereits eine Wiederholungsklausur)