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Forum: "Täuschung in der Klausur?"

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Täuschung in der Klausur?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teacher1991 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2013 16:51:02

Hallo,


meine Freundin studiert auf Lehramt und hatte im GK neulich eine Klausur.
In dieser Klausur durfte Sie als Hilfsmittel eine liste benutzen, die der Prüfer als ausdrücklich erlaubt einstufte.
Meine Freundin hatte 2 mal dieses Blatt ausgedruck und auf einem dieser Blätter ein paar Übungsaufgaben zuvor gelöst.
In der Prüfung hatte sie dann aus versehen das Blatt mithinein genommen, wodrauf sie die Aufgaben gelöst hatte.

Dieses Blatt hatte sie auf dem Nebentisch gelget und nicht benutzt.

Als der Prüfer vorbei kam und unter dem Blatt schaute, machte er ihr sofort klar, dass die Klausur nicht gewertet werden würde.

Wird sie deshalb Exmatikuliert?
Darf sie die Klausur wiederholen?
(Anmerkung: es war bereits eine Wiederholungsklausur)


Das Versehenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: strandhaus Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2013 17:46:45

dürfte als solches schwer nachzuweisen sein. Die Folgen sind in der jeweiligen Ausbildungsverordnung o.ä. sicher zu finden.


Ergänzungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: teacher1991 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2013 18:10:33

Folgendes steht in der Studienordnung drin:
Versucht ein Student bei der Erbringung
eines Leistungsnachweises, das Ergebnis
seiner Leistung durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen, so kann die Leistung mit ”ungenügend” bewertet
werden.
Da steht aber nichts drin, wie oft man insgesamt wiederholen darf!
Das war wie gesagt ihre erste Wiederholung!
In der Regel sind 3 Wiederholungen erlaubt.
Meint ihr sie darf nochmal wiederholen oder hat sie sich das damit verbaut?


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 10.07.2013 18:21:14 geändert: 10.07.2013 18:22:12

In der Regel sind 3 Wiederholungen erlaubt oder lt. Studienordnung sind 3 Wiederholungen erlaubt?
Ich würde in der Studienordnung nachlesen oder an der entsprechenden Stelle nachfragen, denn ich kann mir vorstellen, dass dies auch von Bundesland zu Bundesland verschieden ist.
Bei mir durfte einmal wiederholt werden, dann musste man ins mündliche, hat das auch nicht geklappt war es vorbei. Bei meinen Freunden, die an der selben Uni andere Studiengänge studiert haben sah das aber schon ganz anders aus.

lg frauschnabel


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