Etwas dagegen haben könnte nur ein Artikelverfasser, der allerdings mit der Abgabe seines Aufsatzes einer Veröffentlichung in der Verbandszeitschrift zugestimmt hat. Wenn also der Verband sich entschließt ob der ungeheueren Nachfrage einen Reprint der alten Ausgabe zu erstellen, erscheint in dem auch nur wieder der identische Aufsatz. Ich kann mir nicht vorstellen, wie der Artikelverfasser dem widersprechen könnte. Zu fragen wäre, was ist, wenn der Artikelverfasser schriftlich erklärt, einer Veröffentlichung im Internet nicht zuzustimmen, obgleich sein Aufsatz im unveränderten Kontext erscheint. Kein kommerzielles Zeitung- bzw. Magazinarchiv könnte überleben, wenn Verfasser im Nachhinein Zicken machen und Recht bekämen. Montag schreibe ich den Artikel für die Verbandszeitschrift, Dienstag widerrufe ich und verbiete die Veröffentlichung, weil der Verband z.B. eine Position vertritt, die ich nicht mag und berufe mich auf das Urheberrecht und verlange, dass die Auslieferung der Verbandszeitschrift eingestellt wird, ehe nicht mein Artikel gelöscht wurde. Es ist nicht nur Urheberrechtsproblem, sondern auch ein Presserechtsproblem, wobei der gesunde Menschenverstand zunächst keinen Abmahngrund erkennen kann.