Hallo zusammen,
ich habe eine etwas spezielle Frage zum Urheber-/Nutzungsrecht von Filmen im Unterricht. Vielleicht kann ja jemand weiterhelfen.
Ich fang mal damit an, was ich gefunden habe:
- Privat gekaufte DVDs und Filmbeiträge, die ich im TV aufgezeichnet habe, darf ich grundsätzlich ohne ausdrückliche Sondergenehmigung nicht zeigen.
- Filmbeiträge direkt aus dem Internet streamen ist in Ordnung, solange es sich um ein legales Angebot handelt (bsp. Mediathek).
- Für youtube gilt: Die AGB schließen ein herunterladen aus, darum darf ich youtube-Beiträge, auch wenn sie dort legal eingestellt sind, nicht speichern und zeigen, sondern nur - wie schon geschrieben - direkt streamen.
So. Nun zu meinem Fall:
Ich habe einen Filmbeitrag aus der ARD-Mediathek mit einem (nach meinem Wissensstand) legalen Programm gespeichert. Der Beitrag selbst wurde von der ARD an einigen Stellen geschwärzt mit dem Hinweis "Wegen Rechten Dritter darf dieser Teil der Dokumentation nicht im Internet gezeigt werden", er enthält also ausschließlich ARD-eigenes Material.
Der große Haken an der Sache: Der Beitrag ist inzwischen nicht mehr in der Mediathek verfügbar.
Ich würde kein großes Aufhebens darum machen, aber ausgerechnet in der Stunde, in der ich den Film verwenden möchte, kommt Besuch.
Darum die Frage kurz und knapp: Darf ich diesen Filmbeitrag zeigen? Und egal ob ja oder nein: Steht das irgendwo verbindlich?
Achja, da das normalerweise wichtig ist: Ich unterrichte in RLP.
Danke und Gruß,
DpB
PS: Da auch das von Belang ist: Es handelt sich um eine für das Unterrichtsthema relevante Doku, an der ich die komplette Folge-Doppelstunde aufziehen möchte. Kein "Spaßfilm" oder sonstwas.