Hallo Lehrergemeinde,
ich veröffentliche hier einen Brief, den ich an das KuMi
Nds. geschrieben habe und der mein Dilemma in knappen
Worten zeigt.
Ich habe aus Datenschutzgründen die Namen der betroffenen
Institutionen weggelassen.
Wer hat ähnliche Erfahrungen und kann mir Tipps geben?
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor 30 Jahren ein Studium in den Fächern Englisch
und Französisch abgeschlossen.
Das Referendariat habe ich gemacht, aber die 2.
Staatsprüfung nicht bestanden.
Daraufhin schlug ich einen anderen Berufsweg ein und
arbeitete viele Jahre in einem internationalen Unternehmen.
Hier waren beide Fremdsprachen unabdingbar.
Inzwischen bin ich im Vorruhestand und gebe seitdem im
Mehrgenerationenhaus erfolgreich Deutschunterricht bei
Flüchtlingen.
Über das Mehrgenerationenhaus bin ich schon länger in
Kontakt mit der BBS, die mich gerne als DaZ-Lehrkraft
einstellen würde. Hier könnte ich einen Großteil unserer
Schüler weiter begleiten, die ich schon aus dem
ehrenamtlichen Unterricht so gut kenne.
Nun teilte mir die Schulleitung mit, daß sie zwar Bewerber
einstellen darf, die seinerzeit ein Referendariat
ABGEBROCHEN haben, nicht jedoch jene, welche die 2.
Staatsprüfung NICHT BESTANDEN haben.
Bitte teilen Sie mir mit, auf welcher Rechtsgrundlage diese
Entscheidung beruht.
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Ich war über diese Nachricht absolut geschockt... nach 30
Jahren holt mich alles wieder ein.....