ist es erstmal ein Täuschungsversuch dreier Schülerinnen, und wenn sich das erst im Nachhinein herausstellt, kann auch die Note noch nachträglich geändert werden.
Stellt sich der Sachverhalt nun aber anders da, weil - wie in Deinem Fall - eine Zeugin Deine Aussage bestätigt, sollte es eigentlich kein großes Problem sein, die Hausaufgabe wieder mit "Sehr gut" zu beurteilen, es sei denn, die Lehrerin hätte begründete Zweifel an der Glaubwürdigkeit der Zeugin.
Ist die Lehrkraft nicht bereit die alte Note wieder zu geben, suchst Du entweder das Gespräch mit dem Verbindungslehrer ("Vertrauenslehrer"), dem Beratungslehrer und oder der Klassenleitung.
Wenn das alles nichts bringt, dann gehe zur Schulleitung!
Wie gesagt: die Lehrkraft kann nicht einfach eine entlastende Aussage beiseitewischen (Immerhin würde sie der Mitschülerin damit unterstellen, diese sei eine Lügnerin!
Wäre ich diese Zeugin, würde ich das wiederum nicht auf mir sitzen lassen, sondern meine Eltern einschalten bzw. meinen Chef, alleine schon deshalb, damit im Betrieb nicht irgendwann das Gerücht die Runde macht, ich löge für meine Freundin!)!
Du brauchst Dich auch nicht auf einen "Kompromiß" einzulassen, indem die Lehrerin Dir z.B. dann eine "Drei" oder eine andere Note gibt!
Noten sind Nachweise für eine erbrachte Leistung!!
Übrigens: Schau doch mal in Eurer BSO nach, ob Hausaufgaben überhaupt benotet werden dürfen!
Berufsschulordnungen hat nortmalerweise fast jede Lehrkraft bzw. die Schulleitung; ggf. wende Dich an den Vertrauens- oder den Beratungslehrer.
Viel Erfolg!
Hesse