Hallo zusammen,
in RlP gilt ja folgende Regelung: "In der Realschule plus und der Integrierten Gesamtschule kann anstelle einer Klassenarbeit auch eine
andere Form von Leistungsüberprüfung mit vergleichbarem
Anspruchsniveau, die aus dem Unterricht
erwächst, gewählt werden." [VV Zahl der benoteten Klassenarbeiten...]
Heißt das nun, dass EINE Klassenarbeit pro Schuljahr ersetzt werden kann? Oder heißt das, dass man grundsäzlich eine (jede) Klassenarbeit ersetzen darf?
Viele Grüße
senila