Hallo Katty1977,
direkt 1:1 findest du die Info nicht, aber aus der Beschreibung was die Tätigkeiten und Dienstpflichten des Lehrers sind und aus den Beschreibungen was Mehrarbeit ist wird deutlich, dass Klassenfahrten eindeutig keine Mehrarbeit darstellen, auch wenn man rund um die Uhr in Einsatz ist.
Eine unmittelbare Aussage findest du in Gerichtsurteilen, für Brandenburg kenne ich keine, nur für Ba-Wü - aber es gibt sogar ein Bundesverwaltungsgerichtsurteil und dies ist so allgemein gefasst, dass das konkrete Bundesland irrelevant sein dürfte:
„Ein Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung gemäß § 48 Abs. 1 BBesG i.V.m. der Verordnung über die Gewährung von Mehrarbeitsvergütung für Beamte besteht schon deshalb nicht, weil die Teilnahme an einer Klassenfahrt keine Mehrarbeit ist, sondern zum normalen Arbeitsumfang eines Lehrers gehört (BVerwG, Urteil vom 23. September 2004 a.a.O. S. 68).“ (Der konkrete Bezug geht hier nach Schleswig-Holstein.)