wie immer ist das evtl. je nach Bundesland unterschiedlich. Bei uns wäre dieses Vorgehen ein absolutes No-go. Die Lehrkraft, die das BEM durchläuft, darf bestimmen, wer an dem Gespräch beteiligt sein soll, ob der Personalrat informiert werden soll, ob die Schulleitung oder jemand vom MBK das Gespräch führen soll und so weiter.
Bei uns gibt es am Ministerium eine Ombuds-Stelle für BEM, an die sich Lehrkräfte wenden können. Ich würde an deiner Stelle danach schauen, ob du so eine Anlaufstelle finden kannst, die dich in deinem Fall beraten kann. Zum einfachen Nachlesen findet sich genügend Information, wenn man ein bisschen googelt.
Aber vielleicht findet sich ja hier noch jemand, der es für NRW genau weiß.