Huhu,
ich muss mit zwei Kollegen bald im Seminar eine Doppelstunde zum Thema "Das politische System der EU" gestalten. Klappt auch alles ganz gut, nur möchten wir auf die drei verschiedenen Gesetzgebungsverfahren eingehen und sind dabei auf eine Ungereimtheit gestoßen, vielleicht weiss ja von euch jemand was genaueres.
Darf beim Anhörungsverfahren das Parlament einen Gesetzesvorschlag ablehnen, oder darf es nur Änderungen vorschlagen, die dann aber nicht angenommen werden müssen?
Wir tendieren zu letzterem, haben aber wie gesagt bereits zwei widersprüchliche Quellen gefunden (in einer davon heisst es "Das Parlament darf jederzeit jeden Entwurf ablehnen", das klingt für mich nach verbindlich ablehnen)
Vielleicht gibts ja nen Experten für EU- Recht hier, der mir etwas weiter helfen kann.
Das Referat wird dann übrigens so Anfang Februar hier in der Datenbank zu finden sein.
Grüße
Frank