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Forum: "Schnucktragen im Sport"
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| erst vorgestern dazu eine debatte gehabt | | von: fairytale1
erstellt: 07.11.2004 12:53:54 |
vom schulgesetz her müssten wir alles (!!) entfernen lassen, so weit es geht, piercing u.ä. abkleben lassen (piercing in der gs ist mir zum glück noch nicht untergekommen);
einige meiner eltern jammerten mir die ohren voll,sie würden das schlimm finden,diese kleinen miniohrstecker gingen so schwierig raus und erst recht schwierig wieder hinein. auf freundschaftliche kulanzbasis lasse ich ja mit mir reden,auch wenn ich weiß,dass es gesetzlich nicht abgesichert ist.
also..uhren,ringe,ketten,große und größere ohrringe raus, ministecker auf eigene gefahr drinnen.
freitag morgen hab ich mit den kindern wieder diskutiert darüber und ihnen klar gemacht,dass abgesehen von ihren schmerzen, die durch verletzungen passieren würden, auch ich sehr große probleme bekäme.
zwei mädchen nahmen darauf die stecker raus und gaben sie problemlos nach der stunde wieder hinein, einem mädchen gelang es absolut nicht,trotz hilfe, diese dinger sind glaub ich angewachsen an ihr..die ohren waren schon ganz rot vom rumprobieren, also ließen wir die drinnen.
ein junge mit recht großem ohrring stellte danach fest,dass er das *ding* nicht mehr so schnell reingeben würde,weil das runtergeben vor dem turnen doch recht weh täte...also,bei uns hat es sich im wohlgefallen aufgelöst. zum glück denken meine relativ praktisch, hauptsache bequem muss es sein, ..zudem lieben sie turnen und es ist lästig, wenn dadurch der stundenbeginn verzögert würde. |
| Das ist ein schwieriges Thema, | | von: hesse
erstellt: 07.11.2004 17:24:58 geändert: 07.11.2004 17:34:13 |
man kommt sich als Lehrer zugegebenermaßen z.T. blöd vor, wenn man auf solchen "Kleinigkeiten" herumreitet. Allerdings haben wir eine Aufsichts- und Sorgfaltspflicht, geregelt in den §§ 832 und 839 BGB, wonach wir dafür zu sorgen haben, daß kein Schüler einen Schaden erleidet bzw. einem Dritten zufügt.
Der Bayerische Gemeindeunfallversicherungsverband weist auf die Pflicht korrekter Sportbekleidung etc. sowie auf die Pflicht der Lehrkraft hin, "Ringe, Broschen ... wegen der Verletzungsgefahren abzulegen. Auch kleinere Ohrringe und -stecker können Verletzungen hervorrufen (BayGUVV: Sicherheitserziehung und Unfallverhütung im Sportunterricht der weiterführenden Schulen. Allgemeine Grundsätze. S. 30)."
Also von daher ist eigentlich klar, daß wir im Zweifelsfalle zum Schadensersatz herangezogen werden könnten, wenn ein Schüler durch Schmuck verletzt wird, weil wir nicht darauf geachtet/gedrungen haben, daß dieser ihn abgelegt wird.
Dies gilt auch für das Tragen entsprechender Sportkleidung, -brillen usw. Sogar freihängende Haare werden wegen möglicher Sichtbehinderung als Gefahrenquelle gesehen (S. 29 bzw. wieder 30 desselben Heftes).
Letztlich muß jeder von uns Sportlehrern selbst wissen, ob er sich wegen der Bequemlichkeit (dem Egoismus?) der Schüler diesem Risiko aussetzt. Vielleicht muß man diesauch mal klar und deutlich den Betroffenen sagen, daß man ggf. für sie den Kopf hinhalten soll. Ich gebe zu, ganz konsequent war ich in der Vegangenheit auch nicht, weil es ja sehr aufhält und man irgendwann endlich anfangen will...
Viele Grüße
Hesse |
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