Sollen ELtern als Aufsichtspersonen für den Schwimmunterricht eingesetzt werden, MÜSSEN diese das DRSA in Bronze vorweisen, ansonsten DÜRFEN SIE NICHT als Aufsichtspersonen für den Schwimmunterricht eingesetzt werden (Toilettengänge, Umkleiden etc schon, aber eben nicht am Becken). So weit die Regelung in Bayern, die, wie oben angesprochen ist, sicher auch woanders gilt.
Zur Thematik Schwimmlehrer im Wasser: Selbstverständlich ist es sinnvoll und richtig, mit den Kindern ins Wasser zu gehen, besonders bei der Wassergewöhnung. Aber das darf ich eben nur tun, wenn außerhalb des Wassers eine weitere Person zur Aufsicht steht. Dies gilt insbesondere dann, wenn größere Gruppen zu beaufsichtigen sind.
Ich biete immer wieder Rettungsschwimmkurse für Lehrkräfte an. Die Teilnehmer sind in der Regel sehr motiviert und nehmen viel mit.
Letztes Schuljahr haben wir eine Pflichtfortbildung (Schwimmunterricht und Rettungsschwimmen) gehalten für alle Lehrkräfte, die Schwimmen unterrichten. Es war erschreckend, wie wenig viele Kollegen aus dem Bereich Schwimmunterricht und Rettungsschwimmen wussten. Und das, obwohl sie zum Teil seit vielen Jahren Schwimmen unterrichten. Hier sollte - den Kinder zuliebe - deutlich mehr Engagement gezeigt werden, auch (oder vielleicht gerade) von den Schulämtern und Regierungen in Bezug auf Anbieten von Fortbildungen.
Bitte, tut euch (rechtlich und moralisch) und den Kindern (Gesundheit bzw Überleben) den Gefallen und bildet euch regelmäßig fort. Wasserwacht und DLRG bieten immer wieder Kurse an und kommen gerne auch in die Schulen, um für eine Gruppe von Kollegen einen Kurs zu halten...
Thomas