Hi,
Ich arbeite gerade an meiner Examensarbeit für mein 2.Staatsexamen.
Ich möchte, dass die Schülerinnen und Schüler (immer 2 verantwortlich für 4 Stunden) Zusammenfassungen (Unterrichtsprotokolle) anfertigen. Diese werden dann für Verweise innerhalb des Unterrichts genutzt (Wie geht ...? Lesen wir im Protokoll ... nochmal nach) und zur Vorbereitung der Klassenarbeiten. Weiterhin können meine Schüler (jetzt in der Klasse 7) diese dauerhaft in den Folgejahren nutzen, um einzelne Sachen nachzuschauen (und dabei dann nicht nur die prägnante Regel/Verfahren haben, sondern auch mit Beispielen).
Ich will dies einführen, da ich es vom Praxissemester gewohnt war auf Formeln und Tabellen, zu nachschlagezwecken, verweisen zu können. In meiner Schule, vom Referendariat, wird dies aber erst in der Sekundarstufe II eingeführt. So fehlen den Schülern Möglichkeiten zielgeleitet Regeln und Verfahren, beispielsweise beim Bruchrechnen (vor allem die, die sie vergessen haben), nachzuschlagen.
Für meine Arbeit muss ich natürlich auf theoretische Ausführungen verweisen.
Welche Kriterien lege ich für diese Protokolle fest, also wie fertigt man diese Unterrichtsprotokolle an? Warum macht es sinn, solche Unterrichtsprotokolle einzuführen?
Ich benötige didaktische Konzepte die dies stützen.
Ich könnte diese natürlich anhand allgemeiner Konzepte begründen, aber vielleicht kennt jemand von euch Literatur, die ich speziell dafür nutzen kann.
Vielleicht suche ich nach den falschen Stichworten. Vielleicht habt ihr diesbezüglich akternative Vorschläge (Lerntagebuch vielleicht)?
Leider fällt es mir schwer, Quellen zu finden und deshalb bitte ich euch um Hilfe.
Kennt jemand von euch Literatur, die für dieses Vorhaben nützlich wäre?