ob man ein Führungszeugnis verlangt ist m.E. nicht zwingend nur für das Erwachsenenalter bedeutsam, sondern ob der Betreffende eigenverantwortlich und ohne weitere Aufsicht tätig ist. Bei einem 2 bis 6 wöchigem Schülerpraktikum wird das in der Regel vermutlich nicht so sein.
Standpunkte vor der Einführung (für diesen sehr sensiblen Bereich) gab es schon 2009
http://www.dtb-online.de/portal/fileadmin/user_upload/dtb.redaktion/Internet-PDFs/DTJ/Standpunkte_Themen/Praev_sex_Gewalt/Fuehrungszeugnis_Bundesjugendring.pdf, indem das Für und Wider dieser Präventionsmaßnahmen dargelegt wurden.
In den Rechtsvorschriften ab 2011 ist das doch recht eindeutig.
Nur kann ich mir auch übervorsichtige Einrichtungen vorstellen, denn Übergriffe passieren nicht nur ab 14 Jahren. Ich denke, da gibt es im Vorfeld geplanter Praktika immer Vorgespräche und ggf. Einzelentscheidungen.
Für mich ist die zunächst abgegebene Forderung nach Erbringung eines Führungszeugnisses deshalb kein Grund sich groß aufzuregen. Gespräche bringen einen da deutlich weiter.
LG hops
PS: Anbei ist diese Übersicht vom parit. Jugendwerk vielleicht als Gesprächsgrundlage ganz hilfreich.
http://www.paritaetisches-jugendwerk.de/kreisgruppen/pjw/Downloads/Merkplaetter-Informationen/Schaubild_Wann_brauchen_Ehrenamtliche_Fuehrungszeugnis.pdf
oder auch dieser Leitfaden
http://www.dbjr.de/uploads/tx_ttproducts/datasheet/dbjr_ah-bkischg_web.pdfab Seite 15 Jugendliche betreffend.