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Forum: "Umgang mit extremistischen/nationalsozialistischen Symbolen im Unterricht?"
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| Umgang mit extremistischen/nationalsozialistischen Symbolen im Unterricht? | | von: wanderpanda
erstellt: 17.01.2024 00:39:49 |
Hallo, Verfassungswidrige Symbole, Phrasen und Gesten sind laut Schulordnung verboten. Es kommt trotzdem vor, das Schüler*innen den rechten Arm heben, Hakenkreuze zeichnen oder extremistische Parolen grölen. Als Bestrafung kenne ich bisher nur die Methode "Zum Direktor, ein kurzes Gespräch und Schulverweis für drei Tage". Ich denke aber, dass dies als Bestrafung nicht effektiv ist. Mit Pech hat es sogar eine ungewollte, bestärkende Auswirkung. Die Schüler*innen müssen verstehen, worin das Fehlverhalten liegt und warum es als Regelverstoß gilt. (Außerdem scheint mir die Methode für 2024 nicht zeitgerecht.) Wie würdet ihr damit umgehen? Gerne auch mit besonderen Fokus auf den Geschichtsunterricht. Liebe Grüße wanderpanda. |
| Anzeige | | von: klexel
erstellt: 17.01.2024 12:38:48 geändert: 17.01.2024 18:04:39 |
Das ist ja nicht nur ein Regelverstoß gegen die Schulordnung, sondern ein Straftatbestand. Da sollte dringend eine Anzeige bei der Polizei erfolgen, je nach Alter der SuS auch gegen die Eltern. Nur so kann man den SuS ihr sträfliches Verhalten verdeutlichen.
Zusätzlich natürlich Aufklärung, immer und immer wieder. Besuch in einem Konzentrationslager, in der Freizeit Filme wie Schindlers Liste gucken lassen und ein Referat darüber schreiben, Videos mit Schilderungen von Zeitzeugen ansehen lassen... Es gibt viele Möglichkeiten, kommt auf das Alter der Schüler an.
Ich habe mir erlaubt, diese Frage auch anonym auf unserer Facebook-Seite zu stellen, weil es eine wichtige Frage ist, die viele Lehrkräfte betrifft. Falls du bei FB bist, kannst du dort schon über 40 Antworten lesen:
https://www.facebook.com/4teachers/posts/pfbid036qWfbjgKmoiH8f8H5iWjFS8RNWY248rdt5iRDrDngcztrNhLb5aVbDDn3jqkj8MBl |
| Ich kann mich klexel nur anschließen | | von: hesse
erstellt: 17.01.2024 17:00:03 geändert: 17.01.2024 17:04:00 |
Das ist ein Straftatbestand, der angezeigt wird. Alles andere ist falsch verstandene Nachsicht und Toleranz. Besonders jetzt vor dem Hintergrund der Ereignisse im Nahen Osten sowie der "Gespräche" in Potsdam mit Überlegungen der Deportation von Menschen nach Afrika ist jeder hier gefordert - und wir als Lehrer erst recht! Die Erziehung zur Demokratie und Völkerverständigung ist hier in Bayern sogar in der Verfassung im Artikel 131 als Bildungsauftrag festgeschrieben. Und in Sachsen gibt es in der Verfassung einen ähnlichen Artikel: Art. 101 "(1) Die Jugend ist zur Ehrfurcht vor allem Lebendigen, zur Nächstenliebe, zum Frieden und zur Erhaltung der Umwelt, zur Heimatliebe, zu sittlichem und politischem Verantwortungsbewusstsein, zu Gerechtigkeit und zur Achtung vor der Überzeugung des anderen, zu beruflichem Können, zu sozialem Handeln und zu freiheitlicher demokratischer Haltung zu erziehen." Damit sollte eigentlich klar sein, daß es mit einem "Gespräch" beim Schulleiter und einenm "Schulverweis" nicht getan ist. Sei konsequent und laß Dich nicht von Kollegen hier ausbremsen. Ich wünsche Dir Durchhaltevermögen und Rückgrat. LG Hesse |
| Dankeschön | | von: wanderpanda
erstellt: 18.01.2024 09:21:32 |
@ klexel: Vielen Dank für das Teilen der Frage! Da waren ein paar wirklich gute Punkte dabei. Ich freue mich auch, dass das Thema noch relevanz hat und nicht viele es einfach nur als "Laune" der Schüler*innen abtun. @ alle anderen: Ich bin ich einfach besorgt, dass auf einen Verweis/eine Anzeige eine Trotzreaktion folgt. Vor allem bei Schüler*innen, welche noch nicht strafmündig sind und die Konsequenz ihres Handelns eventuell bei den Eltern landet welche entweder etwas dagegen tun, oder sogar die Wurzel allen Übels sind. Ich werde zusätzlich verstärkt die geschichtliche Route fahren und auch Sachen wie T4 ansprechen - nur weil jemand "deutsch" war, war die Person ja nicht vor Verfolgung geschützt. Bezüglich der Möchtegern-Reichsbürgerinnen werde ich auf "Euch geht es heute wesentlich besser." pochen. Wie können, vor allem die Mädchen !!, sich heute noch das "alte Reich" zurück wünschen?! Vielen Dank also für eure Antworten. :) |
| @ wanderpanda | | von: hesse
erstellt: 18.01.2024 13:14:35 |
Ich kann Deine Bedenken verstehen. Aber die Furcht vor einer "Trotzreaktion" ist ebensowenig ein Grund auf eine Anzeige zu verzichten wie fehlende Strafmündigkeit. Es handelt sich aus gutem Grund um einen Straftatbestand! Ggf. kriegen halt die Eltern Ärger. Und irgendwann wird jeder dieser Früchtchen strafmündig (und hat schon eine Akte)... Fehlende Konsequenz ermutigt nur; das kannst Du ja bei Euch beobachten. Heute zeigen sie den Hitlergruß. Morgen pöbeln sie Ausländer an. Übermorgen schlagen sie einen tot! Du hast im Übrigen eine Fürsorgepflicht den anderen Schülern und Eltern gegenüber, die auf Dich zählen. Und als Lehrer bist Du auch und v.a. hier Vorbild im Hinblick auf Zivilcourage! Und: Potentielle Mitläufer kannst Du jetzt noch abschrecken. Außerdem: Das eine (Anzeige) schließt das andere (geschichtliche Aufklärung) ja nicht aus. Es ist mühsam, keine Frage. Aber auch hier gilt (wenn es nicht schon zu spät ist): Wehret den Anfängen!! LG Hesse |
| So sehe ich das auch. | | von: caldeirao
erstellt: 18.01.2024 18:08:49 |
Bei uns in Brandenburg sind solche Fälle meines Erachtens gegenüber dem Schulamt meldepflichtig. Da gibt es direkt ein Formular, was auszufüllen ist. Es gibt Fälle, da scheuen die SL diese Konfrontation und Meldung, um nicht "den guten Ruf der Schule" zu gefährden. Meistens weiß aber das Umfeld bescheid. Das geht immer schneller als einem lieb ist. Was hier schon angesprochen wurde, wichtig ist natürlich, dass ihr zweigleisig fahrt. Auf der einen Seite sind die Konsequenzen wichtig (Anzeige), aber auch die Prävention und Aufklärung. Da muss man schauen, wie alt und reif die SuS sind. Aber es gibt verschiedene Programme und Projekte für alle Altersklassen. Und es gibt bei euch in der Nähe bestimmt Beratungsstellen und Einrichtungen, die euch bei der Gestaltung von Projekten helfen können. |
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