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Forum: "Diskussionsforum zu Palims Inklusionsforum"
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![](https://media.4teachers.de/images/listen/foren/forenbeitrag.png) | Diskussionsforum zu Palims Inklusionsforum | ![Seitenanfang](https://media.4teachers.de/images/listen/back.gif) | von: caldeirao
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erstellt: 01.06.2013 22:32:42 geändert: 03.06.2013 13:02:28 |
Die Bedingung für die Inklusion, die Du beschreibst, sind wohl ein Witz. Ein Autist mit 3 Stunden!!!! Das arme Kind. 2 Stunden für die ganze Klasse!!! Unglaublich. Was ich das Schlimme an der Sache finde, ist, dass die Stunden nach dem Gießkannenprinzip verteilt werden. Eine Schule im gut bürgerlichen Sozialisierungsraum, wo sich an ganzen Schule vielleicht 3 SoS mit Förderbedarf befinden, bekommen genauso viele Stunden wie eine Schule im sozialen Brennpunkt, wo sich mindestens 3 SuS in jeder Klasse befinden. Da fällt mir nichts mehr ein.
Des Weiteren frage ich mich, wie jedes Kind doppelt zählen kann, wenn der FB gar nicht mehr festgestellt wird . Soll ja bei Inklusion so sein oder verwechsle ich da was. Außerdem wenn in der 1. Klasse 26 Kinder eingeschult werden und man stellt nach 4 Wochen fest, da ist ein Kind mit FB (wie auch immer man das tut), wird dann ein Kind zwangsversetzt? (bitte darauf nicht antworten, die Frage ist ein bisschen böse).
Leider kann ich so genau nicht antworten, wie Palim das für NDS aufgeschlüsselt hat. |
![](https://media.4teachers.de/images/listen/foren/forenbeitrag.png) | das habe ich mir nicht ausgedacht | ![Seitenanfang](https://media.4teachers.de/images/listen/back.gif) | von: palim
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erstellt: 01.06.2013 22:48:00 |
Das sind die vermutlichen Umsetzungsvorgaben für Nds.
Ich hätte im Vergleich gerne andere Zahlen aus anderen Bundesländern.
Wenn es dabei Schwerpunktschulen mit gesonderter Ausstattung gibt, kann man das ja dazu schreiben.
Der Förderbedarf wird in Nds. vor der Schule weiterhin ermittelt.
Bisher haben das die Lehrkräfte der FöS übernommen und die Kinder gingen dann zur FöS,
nun gibt es ein Team aus FöS- und GS-Lehrerin, die sich den Vorgang aufteilen.
Kinder, die also VOR der Schule schon deutliche Beeinträchtigungen aufweisen, werden überprüft, es gibt eine Förderkommission, eine Feststellung des Unterstützungsbedarfes und die Eltern wählen dann eine Schule.
Die Schule bekommt aber keine Stunde zusätzlich, wenn der Schwerpunkt Lernen, Soz-Em. oder Sprache überwiegt.
Andere Kinder, die in Klasse 1 sitzen, sollen nicht sofort überprüft werden. Es gibt deutliche Hinweise, dass die Schule alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft haben muss. Das bedeutet, dass zunächst Förderung, Förderpläne etc. durchgeführt werden müssen, bevor ein Förderbedarf festgestellt werden kann. Hinter vorgehaltener Hand heißt das: nicht im ersten Halbjahr überprüfen.
Die Schulen, die nicht schon seit einigen Jahren im Regionalen Integrations Konzept (RIK) laufen, bekommen wirklich nur die Stunden für die 1. Klassen, die anderen bisherigen Stunden werden gestrichen.
Palim |
![](https://media.4teachers.de/images/listen/foren/forenbeitrag.png) | Beitrag von missmarpel93: Das geht schief | ![Seitenanfang](https://media.4teachers.de/images/listen/back.gif) | von: palim
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erstellt: 02.06.2013 12:02:21 |
Weil ich mich gerne darauf beziehen würde, stelle ich hier mal die beiden Beiträge von poodledoodle und missmarpel in dieses Diskussionsforum ein:
Beitrag von missmarpel93 unter der Überschrift "das geht Schief":
Das grundlegende Problem ist doch, dass die Kinder, die aus der Grundschule kommen und keinen festgestellten Förderbedarf haben, als Regelkinder in der SekI weiterlaufen, auch wenn sich nachträglich der Förderbedarf herausstellt.
Wir haben hier in NRW doch bereits das große Problem, das ein AOSF-Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs im Allgemeinen nur mit Zustimmung der Eltern eingeleitet werden kann. Wenn die Eltern genau dieses nicht wollen, wird der Förderbedarf auch nicht festgestellt.
Des Weiteren wird es eben nach dem Schulrechtänderungsgesetz auch kein AOSF-Verfahren mehr geben, die SuS sollenja nicht stigmatisiert werden. Zusätzliches Problem ist der Datenschutz. Die Schülerakte wandert nicht an die weiterführenden Schulen mit. Es wird nur der vorhandene Förderbedarf weitergemeldet.
Ergibt sich im Doppeljahrgang 5/6 zusätzlicher Förderbedarf bei den SuS, so erhöht das die zahl der Förderstunden nicht. Die eingesetzten Sonderpädagogen sollen diese "Fälle" mitbetreuen.
In einer Klasse, die ich zufällig gut kenne, sieht das dann so aus:
Von 30 SuS hat nur einer Anspruch auf sonderpädagogische Betreuung nach der Grundschule gehabt. Im Verlauf dieses Schuljahres sind dann noch 6 weitere SuS durch Begutachtung hinzugekommen. laut Aussage der Grundschullehrkräfte waren alle diese 6 Kinder in der Grundschule unauffällig, obwohl 4 von diesen 6 für die jahrgangsgemischte Schuleingangsphase 3 Schuljahre gebraucht haben. Dies lässt sich nur aus den geburtsjahrgängen schließen, da der Schüler ja die Grundschule regulär verlassen hat und es entsprechend keinen Grund gibt, etwas mitzuteilen.
Das Schulrechtsänderungsgesetz gibt auch keinerlei Auskunft darüber, wie die Schulen denn bei der Klassenbildung verfahren sollen. Es gibt ja nur zwei Möglichkeiten, entweder Konzentration in einer Förderklasse oder Verteilung auf den Jahrgang. Letzteres macht erhebliche Probleme, denn dann habe ich in einer Fördergruppe Kinder aus unterschiedlichen Klassen, die von unterschiedlichen Fachlehrern unterrichtet werden. Wie dieser gesamte Abstimmungsbedarf stundentechnisch kompensiert, zumindest aber organisiert wird, darüber schweigen die Verantwortlichen.
Diese Schulrechtänderungskonzept lässt sich auch Gesetz zur Kostenreduzierung im Schulwesen nennen. In der Freien Wirtschaft würde man bezüglich der Opportunitätskosten noch über die tollen Synergieeffekt durch Zusammenlegung von Förder- und Regelschulen faseln. Das fehlt bisher.
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![](https://media.4teachers.de/images/listen/foren/forenbeitrag.png) | andere Bedingungen | ![Seitenanfang](https://media.4teachers.de/images/listen/back.gif) | von: palim
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erstellt: 02.06.2013 12:14:23 |
Wie schon bei vielen Themen gibt es hier je nach Bundesland offenbar andere Bedingungen.
Die Kinder, die zur Grundschule kommen, werden dann überprüft, wenn vorab schon Erkenntnisse vorliegen, dass Unterstützungsbedarf vorhanden sein kann.
Da sich die Stunden nicht erhöhen, wenn Kinder mit den Schwerpunkten L, S-E oder Sprache in die Klassen kommen, KÖNNTE es bedeuten, dass sie nicht gemeldet werden.
Andererseits ist für Niedersachsen ja angedacht, dass die Kinder bei der Einteilung der Klasse doppelt zählen.
Außerdem wird ja unterschieden zwischen zielgleicher und zieldifferenter Beschulung.
Wenn also die Kinder besonderen Unterstützungsbedarf haben, hat man die Möglichkeit, vorab zieldifferente Beschulung festzulegen.
Andere Kinder werden - wie bisher - normal eingeschult und dann wird im Laufe der Jahre erkannt, ob Nachteilsausgleich gewährt oder Unterstützungsbedarf überprüft werden muss.
Das kann aber dauern.
Für den Übergang in Klasse 5 ist entscheidend, dass alle Kinder mit anerkanntem Unterstützungsbedarf in Klasse 4 erneut überprüft werden müssen und der Bedarf ggf. aufgehoben wird.
Das bedeutet für die Grundschulen, dass sie in Zukunft sowohl die FöS-Überprüfungen VOR, wie auch WÄHREND der Grundschulzeit und zusätzlich noch ZUM ENDE VON KLASSE 4 stemmen müssen.
Laut Aussage unserer FöS-LehrerInnen ist in ihrem Stunden-Kontingent dafür keine zusätzliche Zeit eingesetzt.
Entweder erledigen die GrundschullehrerInnen diese Verfahren in außerunterrichtlicher Zeit
oder die FöS-LehrerInnen nehmen etwas von ihrem Schul-Stunden-Kontingent um z.B. schwierigere Tests, für die sie ausgebildet wurden, durchzuführen.
Hier wüsste ich auch gerne mal, wie das an den Schulen umgesetzt wird, die schon seit Jahren im RIK (quasi ein Vorläufermodell mit ähnlichen Bedingungen) unterrichten.
Für die Anfangsjahre wurden ja die bisherigen Koop-Stunden gestrichen, wir müssen also trotz diverser Schüler mit Unterstützungsbedarf an unserer Schule mit insgesamt 4 FöS-Stunden auskommen.
Palim |
![](https://media.4teachers.de/images/listen/foren/forenbeitrag.png) | Schulform | ![Seitenanfang](https://media.4teachers.de/images/listen/back.gif) | von: missmarpel93
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erstellt: 02.06.2013 13:10:20 |
Die unterschiedlichen Klassen(mindest)frequenzen der einzelnen Schulformen dürften sich noch als Knackpunkt der Inclusionsbestimmungen erweisen.
Das LAnd NRW hat gemäß des Grundsatzes "Kurze beine- kurze Wege" die Klassengröße an Grundschulen auf 14 Kinder abgesenkt. Also um eine Klasse zu bilden, müssen 14 Kinder zusammenkommen. Sind es weniger, gibt es jahrgangsübergreifenden Unterricht im Doppeljahrgang 1/2. Die eigentliche Klassenbildung erfolgt dann erst zum dritten Schuljahr. Und hier kommt der Knackpunkt; habe ich nur 12 Kinder, kann ich keine Klasse bilden. Haben allerdings zwei dieser 12 Kinder Förderbedarf, wird dieser angerechnet und die Klasse kann gebildet werden.
An den weiterführenden Schulen ist an eine Absenkung des Klassenteilers nicht gedacht. Den niedrigsten Klassenteiler hat die HS, die aber nach und nach verschwinden wird. Der Klassenteiler von Sekundar-/Gemeinschaftsschulen liegt deutlich höher. Der von Gesamtschulklassen liegt bei 30 Kindern. Eine I-Klasse kann also bei 18 Regelkindern und 6 Förderkindern starten. Ein Viertel einer Klasse - mit unterschiedlichem Förderbedarf - kann nur aufgefangen werden, wenn zumindest die Hauptfächer doppelt gesteckt werden. Hierzu wird aller Voraussicht nach das Stundendeputat der Förderlehrer nicht ausreichen.
Kurz und gut, was an einer GS noch machbar ist, wird an den weiterführenden Schulen, die von Fachlehrerunterricht geprägt sind, zum Problem.
Der Trend zu Privatschulen wird zunehmen. Die brauchen nämlich nur nachzuweisen, dass sie aufgrund ihrer Personalsituation nicht in der Lage sind I-Kinder angemessen zu fördern. (Warum kommt mir hier der Wahlspruch des Hosenbandordens in den Sinn?) |
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