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Forum: "Kind unter permanente Aufsicht stellen"
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 | Es ist schwer hier Tipps zu geben, |  | von: caldeirao

erstellt: 11.02.2015 16:57:41 |
weil ich mir so gar nicht den Unsinn konkret vorstellen kann. Entsprechend reagiert man anders.
Ein Kind unter permanente Aufsicht durch LuL zu stellen erscheint mir fast unmöglich, es sei denn, es steht eine zusätzliche Aufsicht auf dem Hof, die nur dieses Kind beobachtet.
Das Kind an die Hand der Aufsicht zu stellen, halte ich für wenig sinnvoll, da sich das Kind 1. bewegen soll und 2. so kaum soziale Kontakte zu gleichaltrigen Kindern schließen kann.
Welche zusätzlichen Möglichkeiten habt ihr? Wir haben tatsächlich eine päd. UH, die unseren Autisten begleitet. Evt. Sozialarbeiter, bei uns wären auch große SuS möglich, da wir bis zur 6. Klasse gehen.
Was ist mit Verstärkerplan (es gibt auch Punkte während der Pause, also in ganz kleinen Häppchen, durch den Punkt wird das Kind auch ständig an das gute Verhalten erinnert.) |
 | Wir hatten |  | von: janne60

erstellt: 11.02.2015 18:21:35 |
einen solchen Fall, im Grunde war das Kind nicht nur nicht zu beaufsichtigen, sondern nicht beschulbar (zumindest nicht bei uns). Da die Wege über das melden, Überprüfen und evtl. Umschulen lang sind, erkundigten wir uns am Ministerium bei der zuständigen Stelle (Förderschule) nach Maßnahmen. Vielleicht kannst du dort Hilfe bekommen? In unserem Fall fiel der Begriff vorläufige Umschulung (das ist wohl in manchen Fällen möglich). Da wird dann die Überprüfung später angesetzt. Leider hieß es gleich im Anschluss, dass dies im Moment nicht möglich sei, denn die Förderschulen seien voll
Es stellte sich in unserem Fall heraus, dass in der Familie eine Familienhilfe vom Jugendamt eingesetzt war. Diese haben wir dann als Sofortmaßnahme kurzerhand als Eingliederungshelfer "umfunktioniert". So konnte wenigstens das Kind während des Schulmorgens beaufsichtigt werden.
Ich würde im Übrigen mal bei der Schulaufsichtsbehörde nachfragen, was die so für Tipps auf Lager haben, denn ihr könnt ja im Grunde eure Aufsichtspflicht gar nicht erfüllen. Vielleicht müssten auch die Eltern in die Pflicht genommen werden und notfalls ihr Kind durch den Schulmorgen begleiten bzw. wenn gar nichts mehr geht, mit nach Hause nehmen. Gehört natürlich rechtlich abgesichert, aber wie gesagt, das würde ich alles bei der SAB erfragen. |
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