... der eine Punkt.
Der andere ist der, dass es keine zuverlässige Vorkehrung gibt also würde ich als SL verfügen, dass das Kind am Schwimmen nicht teilnimmt. Inklusion ist nicht immer möglich. Genauso könnte ich mit meiner Behinderung bestimmte Technikgeräte nicht sicher bedienen (als Lehrer nicht, weshalb ich auch keinen Maschinenschein mache, und als Schüler damals erst recht nicht), weshalb ich dann bestimmte Dinge nicht bauen konnte. Natürlich habe ich heulend daneben gestanden, wenn andere schleifen durften o. ä., aber daraus abe ich für meinen eruf gezogen, dass ich einfühlsamer das Verbot vermittle. Deshalb bleibt es ein Nein.
Inklusion ist nach wie vor keine Einbindung um jeden Preis, wobei ich hier nicht mal einen Inklusionsfall sehe... Ich wüsste nicht, dass Inkontinenz eine anerkannte Schwerbehinderung ist.