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Forum: "Freier Tag für Teilzeitkräfte?"

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Freier Tag für Teilzeitkräfte?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: agct Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.11.2007 23:27:13

Wir sind eine Gesamtschule (Ganztagsschule!)mit ca. 90 Lehrern, von denen ein relativ großer Anteil teilzeitbeschäftigt ist - ich auch. Bisher habe ich mit derzeit 18 Unterrichtsstunden (also knapp einer 3/4 Stelle)auch immer noch einen freien Tag in der Woche bekommen, den ich dringend benötige, da ich ansonsten mehr oder weniger nur noch abends und nachts den Unterricht vorbereiten sowie Korrekturen durchführen kann (zwischendurch muss und möchte ich schließlich für meinen Mann und meinen Sohn dasein). Nun soll es bald eine Dienstbesprechung geben, in der es um die Problematik mit den Teilzeitkräften und den freien Tagen in der Stundenplanung gehen soll. Keiner weiß bisher Genaues, aber es wird gemunkelt, dass der freie Tag für Teilzeitkräfte abgeschafft werden soll. Das wäre insofern umso fataler, weil meine 18 Stunden dann auf 5 Schultage verteilt werden und ich sicherlich jede Menge Springstunden haben werde (= lange Tage), in denen ich für Vertretungen eingesetzt werden kann. Deshalb meine Frage an euch: Ist irgendwo - für NRW oder die BRD - rechtlich verankert, dass teilzeitbeschäftigte Lehrer einen Anspruch auf einen freien Tag in der Woche haben? Ich selbst bin Beamtin, es gibt bei uns aber auch einige angestellte Lehrer mit derselben Problematik.
Alternativ wäre es für mich auch in Ordnung, wenn ich jeden Tag z.B. nur bis einschließlich 6. Stunde Unterricht hätte, aber das geht wohl wegen der Unterrichtsschienen der Kurse und meines Oberstufeneinsatzes (bei immer noch A12er Stelle ) nicht.
Wer weiß was? Und wie wird dieses Problem bei euch gehändelt?
Grüße, agct


Soweit ich weiß,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2007 00:20:37

ist das eine sehr schwammige Bestimmung. Es heißt, wenn möglich solle ein freier Tag dabei rauskommen. Und das möglich ist natürlich Auslegungssache. Ich habe früher mal mit 18 Stunden keinen freien Tag bekommen, einige Jahre später wurde an der gleichen Schule einer Kollegin mit 20 Stunden einer freigeschaufelt. Ich weiß auch von Schulen, wo es sogar noch mit 22 Stunden einen gibt. Du hast also keinen direkten Anspruch darauf.
Was ich ehrlich gesagt, viel nerviger fand, war, dass ich mit 18 oder 20 Stunden ja dann an einem Tag z.B. nur zwei Stunden hatte. Auf diesen Tag habe ich mir dann immer Arzttermine und ähnliches gelegt, die ich dauernd absagen musste, wg. Vertretung.
dennoch :
ishaa


In Niedersachsenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2007 13:32:44 geändert: 23.11.2007 18:58:52

...ist die rechtliche Regelung eindeutig:

Teilzeitkräften soll nach Möglichkeit ein freier Tag eingeräumt werden, wenn das nicht geschieht, muss die Schulleitung einsichtig darlegen, warum das nicht so geht.

Als Stundenplaner muss ich da mal was klarstellen:

Meistens ist es ja nicht so, dass es nur um den einen freien Tag geht. Es hängen ja für die Lehrkraft noch andere Parameter dran, z.B.:

# häufig wird auch noch genau gesagt, ich möchte den Montag oder den Dienstag frei

# man hat bisher die 7a in Englisch gehabt und die 9c in Deutsch, die möchte man bitte schön auch im Folgeschuljahr haben

# man bildet Teams in Klassen und möchte möglichst mit Herrn Müller und Frau Meyer arbeiten

# man möchte auf keinen Fall die 6a, weil die so schwierig ist

# man hat Langfächer und die sollen ja möglichst nicht in Doppelstunden unterrichtet werden. Da hat der Planer nur 4 Tage Luft für 4 Stunden, nicht 5 für 4 Stunden

das sind allein die Wünsche und Zwänge, die von der einen Person ausgehen, die den freien Tag möchte.
Nun kommen noch allerlei andere Zwänge dazu.
So kommt es oft vor, dass man der Lehrkraft nach viel Fummelei am Plan zwar einen freien Tag geben kann, aber die Folge davon ist, dass das den Plan vieler anderer Kollegen verschlechtert oder den Plan der Schüler verschlechtert. Da muss man Prioritäten setzen. Das ist nicht immer populär bei einzelnen, aber man muss das Ganze im Blick haben.

Dazu kommt noch, dass es ja auch andere Kollegen gibt, die vielleicht wesentlich gravierendere Gründe haben, an den Planer Wünsche heranzutragen:

Manchmal muss man dann einfach einmal als Schulleitung den Rücken gerade machen und sagen:
"Die Kollegin, die im Moment 7 Tage die Woche ihre pflegebedürftige Mutter versorgt, oder der alleinerziehende Vater haben erst mal den ersten Zugriff auf einen Wunschplan, erst dann kommt der Kollege, der den freien Tag möchte, weil er das einfach für seine persönliche Organisation schöner findet."

Motto: Es wird alles versucht, die Wünsche zu berücksichtigen, aber sie dürfen nicht zu Lasten der Kollegen und Schüler gehen und es gibt eine Priorität nach Belastung.


Geben und Nehmenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rhauda Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2007 13:39:59

Das wäre insofern umso fataler, weil meine 18 Stunden dann auf 5 Schultage verteilt werden und ich sicherlich jede Menge Springstunden haben werde (= lange Tage), in denen ich für Vertretungen eingesetzt werden kann.

Es ist doch durchaus möglich, die maximale Zahl der Springstunden festzulegen (bei uns ist das Motto: so wenig wie möglich,aber bis zu drei Springstunden sind ohne Meckern hinzunehmen). Dann könnte man noch versuchen, statt Zusatzstunden zu machen, Randstunden "hochzuziehen" Das entlastet den persönlichen Plan.

Dann könnte man sich auf Tage einigen, an denen prinzipiell keine Vertretung nach einer bestimmten Zeit angeordnet wird.Dann hat man zumindest für den Zeitpunkt, an dem man nach Hause kann Verlässlichkeit.

Es muss einen Deal geben: wenn jemand mit 16 Stunden keinen freien Tag hat, aber andere schon, hat er dann aber im nächsten Halbjahr Priorität für einen freien Tag.

Ansonsten sehe ich es Englisch: "Some you win, some you lose!"


ich sehe es ähnlich wie rhaudaneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frauschnabel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2007 14:04:17

im letzten Jahr hatte ich mit 18 Stunden keinen freien Tag und Mittwochs nur eine Stunde und dass bei 30 km Anfahrtsweg! Aber es ging nicht anders! Dieses Schuljahr habe ich 29 Stunden und ich habe einen tollen Stundenplan und Freitags um 10.40 Unterrichtsschluss. Ich habe immer Respekt vor den Stundenplanmachern und möchte den Job nicht geschenkt haben!
Man muss eben mal in den sauren Apfel beißen, dafür wird es ja auch wieder netter! Und Freistunden genieße ich mit den Kollegen beim Kaffee oder ich führe dienstliche (telefon)Gespräche oder oder oder...


Wenn ichneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 23.11.2007 14:59:49 geändert: 23.11.2007 15:00:06

richtig informiert bin soll in NRW "im Rahmen der Fürsorgepflicht" bei einer 3/4 Stelle ein freier Tag angestrebt werden. Bei der Formulierung würde ich mal sagen, dass wohl kein Anspruch darauf besteht.


flabber


Teilzeitneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2007 12:26:48

... und wenn ich mich jetzt unbeliebt mache, aber mir schwillt der Kamm.

Der Umkehrschluss bedeutet, die Vollzeitstellen können an 5 Tagen von der 1. bis zur 9. Stunde disponiert werden, Zeitbänder für Fachleistungsdifferenzierung und Wahlpflichtfächer werden nach Teilzeitkräften ausgerichtet und der rest ein wenig darum gruppiert. Und der Förderunterricht in den randstunden ist für Teilzeitkräfte natürlich auch nicht optimal

Als Vollzeitkraft möchte ich auch nicht an 5 Tagen jeweils 8 Zeitstunden in der Schule sitzen müssen und kann dann aufgrund der vielen Löcher im Stundenplan auch noch für adhoc-Vertretungen antreten, wenn wieder einmal alle Stricke reißen und keine Reserven mehr vorhanden sind.

Wutschnaubend und etwas verständnislos
missmarpel93


@missmarpelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: aschu Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2007 12:32:33 geändert: 24.11.2007 12:33:59

Meine erste Reaktion, als ich den Beitrag gelesen hatte, war so ähnlich. Warum sollen Teilzeitkräfte einen Tag frei bekommen, während Volzeitkräfte jeden Tag in der Schule sein müssen, obwohl sie eigentlich viel mehr vorbereiten, korrigieren usw. müssen? Verstehe ich auch nicht ganz.
Ich arbeite auch Teilzeit, finde es aber selbstverständlich, dass Kollegen, die mehr arbeiten, auch vor mir das Recht haben, sich etwas Zeit zur Vorbereitung freizuschaufeln.

Mit einer halben Stelle hat man meiner Meinung nach genug Zeit, sich vorzubereiten. Das kann man übrigens auch in einer ruhigen Ecke in der Schule während der Freistunden tun ...


@missmarpel93neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: flabbergasted Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2007 12:33:32 geändert: 24.11.2007 12:42:01

Ich kann deine Aufregung gut verstehen. Aber die Frage hier in diesem Forum war ja schlicht und ergreifend, ob einer Teilzeitkraft so ein Tag zusteht und nicht. Ob es gerechtfertigt ist - darüber wurde meines Erachtens schon mal an anderer Stelle diskutiert.


flabber


kann-Bestimmungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 24.11.2007 15:21:39

Hi flabber,

noch ist missmarpel gaaaaaanz ruhig.

Was legitim ist und was durch Rechtsanspruch verbürgt ist, sind zwei Paar Schuhe. Es gibt eine entsprechende Bestimmung in der Teilzeitregelung in NRW, aber es ist eine Kann-Bestimmung.

Mit gleichem Recht können (sich evtl. selbst überschätzende) Vollzeitkräfte nämlich auch einen freien Tag herausschinden. Soll doch möglich sein an einer Ganztagsschule vor allem einer Gesamtschule 4 x 6.375 Schulstunden zum Wohle der SuS tätig zu werden in der Zeit von 8:00 bis 15:30 h.

Also um es mit Bruno Labadia zu sagen:

"Man darf das alles nicht so hochsterilisieren."


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