transparent Startseite Startseite Spendenaktion
Anzeige:
Hallo Gast | 2 Mitglieder online 23.11.2024 05:25:27
Login Bereich transparentSUCHE: 
Hilfe zur Suche
    UNTERRICHT
 • Stundenentwürfe
 • Arbeitsmaterialien
 • Alltagspädagogik
 • Methodik / Didaktik
 • Bildersammlung
 • Interaktiv
 • Sounds
 • Videos
    INFOTHEK
 • Forenbereich
 • Schulbibliothek
 • Linkportal
 • Just4tea
 • Wiki
    SERVICE
 • Shop4teachers
 • Kürzere URLs
 • 4teachers Blogs
 • News4teachers
 • Stellenangebote
    ÜBER UNS
 • Kontakt
 • Was bringt's?
 • Mediadaten
 • Statistik



 ForenoptionenNachricht an die Mitgliederbetreuung Mitgliederbetreuung
dieses Forum Bookmarken
Bookmark
zum neuesten Beitrag auf dieser Seite
Neu auf Seite
zum neuesten Beitrag in diesem Forum
Neu im Forum
über neue Beiträge in diesem Forum per E-Mail informieren
E-Mail-Info ist AUS


Forum: "Benotung in Deutsch aussetzen"

Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.

Benotung in Deutsch aussetzenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nekonoko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2014 14:54:09

Hallo,

ich arbeite an einer Schule f. hörgeschädigte und sprachbehinderte Kinder Bildungsgang Werkrealschule in Baden-Württemberg.

Seit diesem Schuljahr habe ich einen Schüler, der erst seit einem 3/4 Jahr in Deutschland lebt und die deutsche Sprache kaum beherrscht (2-Wort-Sätze). Er macht zwar gute Fortschritte, jedoch reicht es nicht, um dem (Deutsch-) Unterricht entsprechend folgen zu können.

Nun stand die Überlegung im Raum, die Benotung für Deutsch und evt. auch in den anderen Sachfächern auszusetzen. Jetzt bin ich auf der Suche nach einer ents rechenden Gesetzesordung oder Paragraph. Die Versetzungsordnung für WRS gibt leider nur bedingt Aufschluss.

Kann mir hier jemand weiterhelfen?

Vielen Danke schon mal im Voraus!

LG


Der Erlassneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: docman Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.11.2014 17:15:55 geändert: 19.11.2014 17:17:00

Der Erlass für BW regelt ganz eindeutig, dass bei der Benotung dieser Kinder auf die sprachlich bedingten Erschwernisse des Lernens Rücksicht zu nehmen und der individuelle Lernfortschritt zu beachten ist.

http://www.landesrecht-bw.de/jportal/;jsessionid=9C340B1C96B99B0EF68217ABB306A54D.jpb5?quelle=jlink&query=VVBW-2206-KM-20080801-SF&max=true#ivz11

„Bei dem erstmaligen Besuch der Regelklasse nehmen die Schulen in der Leistungsbeurteilung auf die sprachlich bedingten Erschwernisse des Lernens bei Kindern und Jugendlichen mit nichtdeutscher Herkunftssprache Rücksicht. Die Noten können durch eine Verbalbeurteilung ersetzt werden. Halbjahresinformationen und Zeugnissen kann eine Leistungsbeschreibung mit Hinweisen zur Lernentwicklung und einer Aussage (Verbalbeurteilung) über die mündliche und schriftliche Ausdrucks- und Verständigungsfähigkeit beigelegt werden.“

Weiter solltest du prüfen, ob aufgrund einer Beeinträchtigung im Hören und /oder Sprechen nicht auch noch ein anderer Nachteilsausgleich gewährt werden kann.

docman


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nekonoko Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.11.2014 13:07:31

Danke - der Link hat mir sehr geholfen!


Beitrage nur für Communitymitglieder
Beitrag (nur Mitglieder)
   QUICKLOGIN 
user:  
pass:  
 
 - Account erstellen 
 - Daten vergessen 
 - eMail-Bestätigung 
 - Account aktivieren 

   COMMUNITY 
 • Was bringt´s 
 • ANMELDEN 
 • AGBs 
 
  Intern
4teachers Shop
4teachers Blogs
4teachers News
Schulplaner
  Partner
Das LehrerPanel
Der Lehrerselbstverlag
netzwerk-lernen.de
Die LehrerApp
  Friends
ZUM
Der Lehrerfreund
LehrCare
Lehrerfortbildung
  Social
facebook
twitter
Instagram
  Info
Impressum
Disclaimer
Datenschutz
AGBs