Hallo,
ich weiß - das Thema gab es hier schon des öfteren. Meine Fragen wurden meines Wissens aber noch nicht beantwortet.
Ich habe viele Arbeitsblätter des Faches Philosophie. Sie bestehen daraus, dass ca. drei Viertel des Blattes mit einem Text eines Philosophen besteht, dessen Urherberrechte noch bestehen. Darunter stehen dann 3 Fragen, die sich auf den Text beziehen.
Natürlich darf ich das meinen Schülern geben, auch digital. Aber darf ich das auch bei 4teachers veröffentlichen? Wo kann ich die Rechtslage dazu recherchieren? Im Internet hab ich bloß gefunden, dass man ein Zitat anführen darf, wenn anschließend eine wissenschaftliche Eigenleistung folgt. Dies ist in diesem Fall ja nicht gegeben.
Wer weiß dazu was? Das dürfte doch recht häufig vorkommen im Oberstufenunterricht, dass Lehrer solche Arbeitsblätter produzieren und teilen wollen...
Danke!
Edit:
Ich hab´s gerade gefunden:
"- Zitatrecht. Im Rahmen von wissenschaftlichen Werken räumt das UrhG einem Autor das Recht auf ein Text-/Bildzitat ein. Sprich man darf fremde Bilder entnehmen, mit der entsprechenden Quelle versehen und in seiner Arbeit verwurschteln. Das Problem is nun wieder die Definition des wissenschaftlichen Werkes. Wir haben uns juristisch beraten lassen: Arbeitsblätter werden wir wohl kaum als wissenschaftliches Werk verkaufen können, bei Stundenausarbeitungen könnte das anders aussehen, im Zweifelsfalle aber auch eine Einzelfallentscheidung. Ergo: das Zitatrecht fällt auch weitestgehend flach. "
Quelle: http://www.4teachers.de/?action=showtopic&dir_id=6727&topic_id=5689
Dann hab ich nur noch eine weitere Frage: Mit welchen CC-Lizenzen darf Material versehen sein, das ich bei 4teachers hochlade? Danke!