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Forum: "Frage zu Copyrights"

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Frage zu Copyrightsneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 14.07.2005 22:21:25

Hi,
da ich hier neu bin und gerne etwas beitragen möchte, habe ich zunächste eine rechtliche Frage :
Wenn ich ein Referat, eine Hausarbeit oder ähnliches hochladen möchte, das ich meinem Dozenten zur Verfügung gestellt habe, ist das rechtlich einwandfrei ?
Das mag zwar etwas seltsam klingen, aber soweit ich weiss, gehen zum Beispiel bei Diplomarbeiten oder Examensarbeiten
die Rechte ziemlich vollständig an den Fachbereich bzw. den betreuenden Dozenten über, konkret ist mir ein Fall bekannt, in dem ein Dozent ein Buch herausgebracht hat, dessen Inhalt im wesentlichen aus Examensarbeiten seiner Studenten besteht.

Gruß

Frank


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: frank11nr Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 26.01.2006 22:25:33

Nochmal hi,

inzwischen bin ich zwar nicht mehr neu, die Frage beschäftigt mich aber immernoch, vielleicht findet sich ja jetzt jemand, der sie beantworten kann.

Grüße

Frank


Frageneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: maria77 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2006 12:38:59

vielleicht mal direkt an die reds stellen . Ich denke, die wissen es.
Grüssle


Urheberrechte/Nutzungsrechteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: ruedi Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.01.2006 13:16:56

Hallo frank,

hmm, also wie ich das sehe, kann man seine eigenen Arbeiten ohne weiteres bei 4tea einsetzen (vorausgesetzt man achtet fremde Urheberrechte bei Grafiken Bilder, etc (wobei man da bei einer Ex-Arbeit das Zitatrecht ranholen kann (wg. wissenschaftlicher Arbeit und so))).

Man unterschreibt ja nicht, dass man die alleinigen Nutzungsrechte an den Fachbereich oder den Prof abgibt. Meiner Ansicht nach ist das eher umgekehrt: Möchte der Prof sowas veröffenltichen, muss er eher den Autor fragen ob er das darf. Tut er das nicht, dann würde ich meinen das er gegen das Urheberrecht verstößt.

Wäre aber ne interessante Frage die man mal nem Anwalt vorlegen kann.

ruedi


Copyright / Urheberschutz / Lektüre kopierenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: cleoh Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 19:56:48

Hallo zusammen,

vielleicht kann mit jemand von euch weiterhelfen. Ich möchte gerne in meiner Klasse einen Fortsetzungband einer Lektüre lesen. Leider ist dieser nicht mehr zu besorgen. Daher habe ich mir gedacht, dieses Buch einfach zu kopieren und zu binden. Wenn da ein Kapitel und evtl. den Schluss und das Titelbild weglasse, bin ich dan aus dem Schneider?

Viele Grüße !!
Ps. Hoffe, jemand kann mir weiterhelfen


Frag doch beim Verlag nachneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: supermom4 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 20:33:58 geändert: 21.04.2012 20:37:17

Habe ich bei einem Buch auch gemacht (einfach per email) und habe das Okay von denen bekommen, die Kopien für Unterrichtszwecke einzusetzen.

Und da fällt mir ein: Ich habe mal im Studium gehört, dass man etwa 10% eines Buches kopieren darf. Alles darüber wäre halt Verletzung des Copyrights.


.neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 20:59:02

du darfst nicht, soviel ich weiß (und erst recht nicht, wenn du titel etc.weglässt). aber den verlag fragen ist eine idee.........


und:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.04.2012 21:08:35

wenn das betreffende Werk nicht mehr erhältlich ist und doch sehr begehrt, lässt sich der Verlag eventuell durch das besondere Interesse zu einer hilfreichen Maßnahme bewegen.


Umfassende Infos zu Kopien in der Schuleneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 22.04.2012 10:20:56 geändert: 22.04.2012 10:21:50

findest du hier:
http://www.schulbuchkopie.de/
Und wers sofort lesen möchte:
Wie lauten die neuen Regeln?
Lehrkräfte dürfen künftig kopieren:

bis zu 12 % eines jeden Werkes, jedoch maximal 20 Seiten. Das gilt wirklich für alle Werke, d.h. auch für Schulbücher, Arbeitshefte, Sach- und Musikbücher.
ganze Werke von geringem Umfang (mit Ausnahme von Schulbüchern und sonstigen Unterrichtsmaterialien).

Vollständig kopiert werden dürfen danach:

Musikeditionen mit maximal 6 Seiten,
sonstige Druckwerke (außer Schulbüchern und Unterrichtsmaterialien!) mit maximal 25 Seiten sowie
alle Bilder, Fotos und sonstige Abbildungen.

Zu beachten sind allerdings die folgenden Einschränkungen:

Es muss auf den Kopien stets die Quelle angegeben werden (Buchtitel, Verlag und Autor).
Aus jedem Werk darf pro Schuljahr und Klasse nur höchstens in dem oben beschriebenen Umfang kopiert werden.
Zulässig sind nur analoge Kopien. Die digitale Speicherung und ein digitales Verteilen von Kopien (z.B. per E-Mail) ist schon von Gesetzes wegen nicht gestattet und wird von der neuen vertraglichen Regelung ebenfalls nicht erfasst.
Fotokopien für den Schulchor, das Schulorchester oder -bands usf. (außerhalb des Pflicht-, Wahlpflicht- oder Wahlunterrichts) fallen nicht unter die Regelungen dieses Vertrages. Wenn Kopien für diese Zwecke benötigt werden, muss beim Rechteinhaber (in der Regel der Verlag) die Erlaubnis hierzu eingeholt werden.


Weitere Infos findet ihr wie gesagt auf der oben genannten Seite.

Ansonsten würde ich wie oben schon erwähnt den Verlag anfragen.


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