Der Absatz über die Vorführrechte wird am Beginn jeder DvD eingebelendet. Dort ist zu lesen, dass alle Vorführungen öffentlicher Art nicht gestattet sind. Als Beispiele werden Hotels, Seminare, Schulen und öffentliche Feste. etc angeführt.
Soweit ich das aber interpretiere, ist das ausschnittweise Herzeigen zur Unterstreichung der Unterrichtseinheit sehrwohl gestattet.
...und so mache ich das dann auch.
lg ines
ebenfalls Österreich...wird aber bei euch nicht anders sein.