|
Forum: "Freiwillige Wiederholung einer Klasse"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Regelung in der Schulordnung | | von: binimaja
erstellt: 05.01.2010 13:56:20 |
"(3) Der Schulleiter kann auf Antrag der Eltern im Einvernehmen mit der Klassenkonferenz gestatten, dass ein Schüler bei Vorliegen besonderer Gründe abweichend von Absatz 2 ein zweites Mal die von ihm zuletzt besuchte Klassenstufe wiederholt; § 52 gilt entsprechend.
(4) Schüler können auf Antrag der Eltern, der spätestens eine Woche nach Ausgabe des Zeugnisses zum Schulhalbjahr zu stellen ist, einmal in die nächstniedrigere Klassenstufe zurücktreten, sofern diese noch nicht wiederholt wurde und sofern sie im laufenden Schuljahr keine Klassenstufe wiederholen. Am Ende der freiwillig wiederholten Klassenstufe ergeht keine Versetzungsentscheidung. Der Rücktritt ist nur zweimal während des Besuchs einer allgemeinbildenden Schule möglich, davon einmal in der Oberstufe des Gymnasiums. Über Ausnahmen entscheidet das für das Schulwesen zuständige Ministerium."
Nachzulesen hier: http://www.thueringen.de/de/tmbwk/bildung/schulwesen/schulordnungen/schulordnung/ im §55 Wiederholen
Also zwingen kann man den Schulleiter nicht, aber er sollte im Einvernehmen mit den Fachlehrern der Schülerin entscheiden
oder
die Eltern stellen nach dem Halbjahreszeugnis den Antrag (entsprechend Absatz 4, falls die Schülerin nicht schon zweimal freiwillig zurückgetreten ist) |
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|