Eine Mutter legte bei einem rheinland-pfälzischen Gymnasium Widerspruch gegen das Papier- und Kopiergeld ein und wollte die Summe von 10 Euro pro Schuljahr nicht zahlen. Sie ging davon aus, dass Kopien für Unterrichts- oder Prüfungszwecke sowie für Verwaltungszwecke nicht unter die Lernmittel fallen, sondern unter die Schulgeldfreiheit. Die Mutter hat Recht und doch wieder nicht.
„Die Schulen dürfen nicht einfach Papier- und Kopiergeld erheben“, teilt die Pressestelle der vorgesetzten Behörde mit. „Die Eltern müssen der Zahlung von Kopiergeld per Unterschrift zustimmen. Es gibt kein Recht, aus dem sich Kopiergeld ableiten lässt“, meint die Schulaufsichtsbehörde.
Zahlten Eltern den Betrag nicht, müssten sie unter Umständen sich die Kopien selber ziehen oder sich die Bücher besorgen, aus denen die Kopien stammen. Dies sei natürlich fast nicht möglich.
Und so bleibt es, wie es ist: Die Schulen bewegen sich in einer Grauzone, und die Eltern kommen an die Kopien nicht günstiger ran als über die Schule.