In Brandenburg gibt es ab einer bestimmten Temperatur ab 12.00 Uhr hitzefrei- d.h. frei vom Unterricht.
Jetzt habe ich aber gehört, dass an Ganztagsschulen die SuS zwar Unterrichtsfrei haben, aber bis zu einer bestimmten Zeit betreut werden müssen. Wo kann ich das gesetzlich nachlesen?
dieser Abschnitt ist mir bekannt. Es geht darum, wo es steht, dass die SuS an
Ganztagsschulen
anschließend betreut werden müssen. Ich weiß, dass es viele Schulen so machen, unsere Schule nicht und mich würde dazu die gesetzliche Grundlage interessieren. Es könnte z.B. sein, dass der Satz in der Ganztagsverordung, dass die SuS 8 Stunden in der Schule betreut werden müssen, so interpretiert wird. Auf Hitzefrei wird da m.E. nicht eingegangen. Deshalb würde mich von Brandenburgern interessieren, wie sie das handhaben und ob es dafür eine gesetzliche GL gibt.
hab den § hier gepostet, um zu zeigen, dass dort nicht mehr steht. Ich bezweifele, dass du noch weitere Ausführungen findest. Dies ist ja der komplette Gesetzestext.
In Abschnitt 27 geht es um die Raumtemperatur, weiter oben geht es um hitzefrei, aber die Antwort auf deine Frage gibt es dort nicht. Und wenn nicht im Gesetz, wo dann??
Ganztagsschulen gibt es, weil arbeitende Eltern ihre Kinder dann ganztägig betreut wissen. Wie soll es also funktionieren, wenn ein Kind um 12 Uhr wegen Hitzefrei nach Hause gehen soll und die Eltern auf Arbeit sind? Logische Konsequenz: die Kinder müssen trotz Hitzefrei in der Schule betreut werden. Wozu brauch man da einen Gesetzestext?
Die in der Schule verbleibenden minderjährigen Schülerinnen und Schüler sind so zu betreuen, dass die gesundheitliche Beeinträchtigung durch die extremen Raumtemperaturen möglichst gering ist. Ganztagsangebote sollen auch bei extremen Temperaturen planmäßig stattfinden. Sie sind den Temperaturverhältnissen anzupassen oder, wenn dies nicht möglich ist, durch andere geeignete Beschäftigungs- und Betreuungsangebote zu ersetzen.
Ich schätze, dass in ein paar Jahren so etwas wie
Hitzefrei quasi zu den Altertumsrelikten gehört! (Bei uns
gibt es übrigens nur "Kurzstunden", dann stehen nämlich
alle Unterrichtsstunden im Klassenbuch!)
in österreich kennt man kein "hitzefrei"
(ist eben ein altertumsrelikt,das mit der einführung der sommerzeit ausgestorben ist, weil die erforderliche temperatur um 10 uhr oder so nicht mehr erreicht wird. )
macht ihr das denn?? Habt ihr die Sonne abgeschafft??
Wir haben reichlich Räume nur mit großen Südfenstern - ohne Gardinen. Ausweichen aus Platzgründen kaum möglich. Der Hof hat kaum schattige Sitzmöglichkeiten - und im oberen Trakt staut sich mangels vernünftiger Lüftungsmöglichkeiten die Luft, da ist es wärmer als drinnen, schon früh morgens. Noch nicht einmal Durchzug ist möglich.
Wenn man es genau betrachtet, ist eigentlich unser gesamtes Schulgebäude für Unterricht total ungeeignet
Ich versteh nicht, warum "Hitzefrei" überholt sein soll?? Nur weil man evtl. eine Regelung abschaffen könnte, wird es ja nicht kühler in den Räumen. Solange eine Schule nicht Ganztagsschule ist, hat die Forderung nach angemessenen Temperaturen in den Räumen ihre Berechtigung? Nachmittags eigentlich noch viel mehr, aber das Problem der Betreuung lässt sich da wohl nicht lösen.