über google ergab:
Der Begriff Trennungsgeld
Unter dem Begriff "Trennungsgeld" lassen sich die Erstattungsleistungen für Aufwendungen zusammenfassen, die einem Beschäftigten entstehen, weil er als Folge einer dienstlich veranlassten Maßnahme (z.B. Einstellung, Abordnung, Versetzung, usw.) an einem anderen als seinem bisherigen Dienstort Dienst zu leisten hat und seine Wohnung nicht im Einzugsgebiet der neuen Dienststätte liegt.
Wohnung im Einzugsgebiet
Eine Wohnung liegt im Einzugsgebiet, wenn sie auf einer üblicherweise befahrenen Strecke weniger als 30 km von der neuen Dienststätte entfernt ist, oder im neuen Dienstort liegt.
http://www.4teachers.de/url
Ich weiß aber nicht, wie aktuell die Quelle ist.