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Forum: "Stand der Dinge... wen es interessiert"

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Stand der Dinge... wen es interessiertneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2006 09:36:35

Wir schreiben das Jahr 2006, Juli. Inzwischen bin ich seit zweieinhalb Jahren vom Unterricht suspendiert, habe meine 4. Kündigung und arbeite an der 5. Wenn ich meinen Anwälten (ich habe inzwischen zwei, und es wird noch einer mehr) glauben kann, wird sich der Rechtsstreit nochmal etwa ein Jahr hinziehen. Solange arbeite ich mit normalem Lehrerinnengehalt im Sekretariat unserer Außenstelle...... und das durchaus nicht ungern. Nur das alleine ist manchmal recht langweilig, ich würde sooooo gerne an genau dieser Schule wieder ganz viel Musik MACHEN wollen!!!

Die Realsatire muss leider auch so lange noch warten, bis ich mit den juristischen Vorgängen fertig bin.....und gewonnen habe natürlich

Im übrigen braucht wohl niemand Angst zu haben, dass es ihm oder ihr ähnlich ergeht wie mir. Die Unterrrichtsgenehmigung, die mir in erster Instanz entzogen wurde, gabs nur bei Privatschulen und selbst da gibt es sie seit 2004 nicht mehr.


Ich wünsch dirneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: catwheasle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2006 10:04:44

viel Glück bei deinem Vorhaben und drücke dir alle Daumen die ich habe!!!
Ich weiß wie nervenaufreibend sowas sein kann.

ABer doch wird am Ende die Gerechtigkeit siegen!


Gruß Cat


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von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2006 10:38:13

Da stellt sich mir die Frage:
Warum suspendiert, warum so viele Kündigungen?

Ich wünsche Dir viel Erfolg im Rechtsstreit und allem Folgenden!


*seufz*neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: theia Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 11.07.2006 18:57:29

Also mich interessiert der Stand der Dinge - und es tut mir leid, dass es immer noch nicht besser aussieht. Aber es ist gut zu hören, dass du arbeiten kannst (auch wenn es nicht vor der Klasse ist) und dich dabei einigermaßen wohl fühlst.

Lass dich nicht unterkriegen!
*greetz*
theia


Soneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 12.07.2006 23:02:02 geändert: 12.07.2006 23:02:46

der Antrag auf Zulassung zur Berufung beim Oberverwaltungsgericht wegen der Unterrichtsgenehmigung und die Kündigungsschutzklage sind raus, bin gespannt, wie der Arbeitgeber auf letztere reagiert.
In den Ferien schreibe ich doch mal auf, was genau zu meiner Suspendierung geführt hat. Das darf ich hier ruhig erzählen.
Heute meinte eine Kollegin aus einer Grundschule, die mich nicht kannte und umgekehrt, ach Sie sind das, die das Buch nicht benutzt hat im Biologieunterricht... eine nette Version der Gründe für den Rausschmiss, war mir neu.....


Viel Kraftneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: imac33 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2006 14:02:03

wünsche ich dir!

Aber - äh - ich bin nicht im Bilde...

Um was gehts eigentlich??

imac


Dankeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2006 15:43:37 geändert: 27.07.2006 15:45:29

imac, kann ich immer gebrauchen.
Morgen ist Vergleichsverhandlung, wo ich noch nicht mal hingehen brauche, weil eh nix dabei rauskommt. Die andere seite wird nicht nachgeben. Also muss ich alles durchziehen, um gegen die Kündigung zu gewinnen.
An alle, die nicht durchblicken, und das dürften fast alle sein, sei versprochen, ich schreibs auf in Kurzfassung, wenn ich durch bin und wieder arbeiten darf, das kann leider noch dauern!!


Ich drücke dir...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: nightjack Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2006 16:11:20

..die Daumen!


Drück die auch die Daumenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: catwheasle Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 27.07.2006 23:08:39

Laß dich nicht unterkriegen Poni!
Das packst du schon!

Gruß cat


Vielleicht dochneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: poni Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 28.07.2006 07:48:40

mal eine Erklärung zur Unterrichtsgenehmigung: So etwas gab es bis 2004 für Privatschulen, also nichtstaatliche Schulen in freier Trägerschaft. Damit konnten diese Schulen auch Leute einstellen, die nicht die entsprechende Qualifikation zweites Staatsexamen hatten. Eine Unterrichtsgenehmigung wurde den normal ausgebildeten Lehrern automatisch erteilt von der Schulbehörde bei der Bezirksregierung.
Die Unterichtsgenehmigung kann/konnte einem aber nur dann wieder entzogen werden, wenn Dinge vorgefallen sind, die auch bei einem normalen verbeamteten Lehrer zur Kündigung führen müssen. Nun ist in meinem Fall die Frage, ob eine Kündigung nur aufgrund einer fehlenden Unterrichtsgenehmigung überhaupt noch zulässig ist, zumal ich seit der ersten Kündigung gar nicht mehr in meinem eigentlich Beruf tätig sein durfte und damit keine Gelegenheit mehr hatte zu zeigen, was ich kann. Ich hätte mich ja "bessern" können
Die Unterrichtsgenehmigung wurde mir entzogen, weil die Bezirksregierung der Überzeugung war, ich wäre ein grottenschlechter Lehrer, weil sie mehr oder weniger kritiklos die Meinung meines Chefs übernommen haben und nur noch geschaut haben, wie sie die bestätigen können. Es gibt personelle Verquickungen und Freundschaften zwischen den Verantwortlichen, von daher hatte ich gar keine Chance. Man hat mich aber auch reingelegt, so sehe ich das jetzt im Nachhinein jedenfalls.
Meine Klage gegen den Entzug hatte aufschiebende Wirkung und das erste Verwaltungsgericht überwies meinen Fall an ein anderes Verwaltungsgericht, weil ersteres für mich nicht zuständig war. Das allein hat ein Jahr Verlängerung des Verfahrens bewirkt.
Inzwischen bin ich über die lange Zeit des Verfahrens gar nicht mehr böse, weil ich die Zeit nutzen kann, meine Zukunftsaussichten in jeder Hinsicht zu verbessern.
Über das Ergebnis der Güteverhandlung heute wird mich mein RA informieren, kann eigentlich nur der Termin für die richtige Arbeitsgerichtsverhandlung dabei herauskommen.


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