im "Lehrerfreund" gefunden:
Lehrerarbeitszimmer // Eintrag vom 28.04.2007
Arbeitszimmer jetzt doch für alle absetzbar - nur für Lehrer nicht
Das Bundesfinanzministerium hat sich am 3. April in einem Erlass dahin gehend geäußert, dass das häusliche Arbeitszimmer durch gewisse Tricks weiterhin abgesetzt werden kann. Allerdings nicht von LehrerInnen, da "die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen" - ungeachtet der im Arbeitszimmer verbrachten Zeit.
Der Erlass mit dem Aktenzeichen IV B 2 - S 2145/07/0002 (pdf) bietet dem geknechteten Volk verschiedene Hintertüren, wie das häusliche Arbeitszimmer doch noch abgesetzt werden kann. So zum Beispiel diese:
die Abzugsbeschränkung gilt nur beim häuslichen Büro. Werden aber angemietete oder eigene Räumlichkeiten in der Nachbarschaft zur Wohnung beruflich genutzt, sind die Kosten in voller Höhe absetzbar. Das gilt selbst dann, wenn im Betrieb ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht und der Job von dort aus überwiegend erledigt wird. Wird im Mehrfamilienhaus das Dachgeschoss als Arbeitszimmer genutzt, ist dies ebenfalls voll absetzbar. Denn auch das beruflich genutzte Büro unter dem Dach ist ein außerhäusliches Arbeitszimmer, das nicht von gesetzlichen Einschränkungen tangiert wird. Das gilt auch für separat angemietete Kellerräume im gleichen Haus.
valuenet.de 23.04.2007: Arbeitszimmer: Finanzamt definiert die neuen Regeln ab 2007
Letztendlich impliziert dieser Erlass, dass eigentlich jede/r das Arbeitszimmer absetzen kann.
Frecherweise sind jedoch LehrerInnen von diesen Regelungen ausgenommen. Verblüffenderweise nicht deshalb, weil sie so wenig zuhause arbeiten, sondern weil sie eben LehrerInnen sind.
Bei Lehrern befindet sich der Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Beta?tigung regelmäßig nicht im häuslichen Arbeitszimmer [sic], weil die berufsprägenden Merkmale eines Lehrers im Unterrichten bestehen und diese Leistungen in der Schule o.a?. erbracht werden (>BFH-Urteil vom 26. Februar 2003, - VI R 125/01 -, BStBl II 2004 S. 72). Deshalb sind die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer auch dann nicht abziehbar, wenn die überwiegende Arbeitszeit auf die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts verwendet und diese Tätigkeit im häuslichen Arbeitszimmer ausgeübt wird. [sic]
DAS VERSTEHE, WER WILL - ICH NICHT.