eine Beihilfeverordnung und da steht drin, was die Beihilfe bezuschusst und was nicht. Wenn du zusätzlich einen PKV-Vertrag gemacht hast, informiert dich in der Regel auch der Versicherungsvertreter entsprechend. Ändert sich die Bezuschussung durch die Beihilfe so wird man informiert. So gab es hier in RLP vor 6(?) Jahren die Möglichkeit durch Zahlung eines Monatsbeitrages weiterhin durch die Beihlife Chefarzt und Zweibett Zimmer erstattet zu bekommen.
Chefarzt und Einbett-/Zweibettzimmer im Krankenhaus ist in den Verträgen, die du dort unterschreiben musst auch eindeutig als Wahlleistung gekennzeichnet.
Wenn du zwar vom Chef behandelst wirst, aber keine Chefarztbehandlung gewünscht hast, musst du sie auch nicht bezahlen.
Wahlarzt im Sinne von freier Arztwahl besteht aber grundsätzlich schon.