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Forum: "Belege für die Steuererklärung"

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Belege für die Steuererklärungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 00:12:01

Wie sieht es eigentlich aus mit Schulbedarf, den ich in Discountern kaufe und folglich keinen ausdrücklichen Beleg verlangen kann? Reichen dem Finanzamt (zum Absetzen) die Kassenzettel von Aldi, wenn dort Schulhefte oder Stifte draufsteht?


einfache Antwort:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bernstein Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 00:22:05

ja


Na dannneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 09:08:35

danke!


@janne60neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 09:19:09

Du als Privatperson musst beim FA überhaupt nichts belegen, Du musst nur glaubhaft machen, dass Du die Aufwendungen tatsächlich gemacht hast. (Geht am einfachsten über den Kaufbeleg, der aber nichts darüber aussagt, wer gezahlt hat. Im Prinzip kannst Du auch die Heftkäufe deiner Nachbarn belegen.)

Deshalb läuft bei Geschäftsleuten der Kauf von Toilettenpapier auch unter dem Posten Bürobedarf/Papierbeschaffung


Na janeuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: janne60 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 13:55:13

deshalb hab ich auch gefragt, denn mir ist schon klar, dass ich jedermanns Kassenzettel dort einreichen könnte. Und wenn sie mir nun nicht glauben? Wie macht man sich glaubhaft?
Ich wollte einfach auch für mich selbst mal sehen, was übers Jahr so zusammenkommt. Da ich meistens zusammen mit den übrigen Einkäufen immer mal hier ne Packung Rotstifte und da Textmarker und dort Hefte kaufe, vergesse ich regelmäßig, diese Belege zu sammeln (was heißt regelmäßig, ich hab bis jetzt noch nie solche Sachen abgesetzt).


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 14:07:18

lass mir immer für Stifte etc. bei Aldi nen Extrabon geben. Dann stehen die nicht zwischen Zwiebeln und Leberwurst. Du kannst ja auch die Fahrtkosten zu den Stiften absetzen.


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 14:10:46

Bei einer meiner SeminarleiterInnen (Fach Deutsch) hat mal ein FA-Beamter gewagt anzumerken, dass sie die Menge an Büchern keinesfalls in einem Jahr gekauft haben könnte.

Da hat sie Klappkörbe gepackt und ihm ins Büro gestellt.
Er wird sich gefreut haben.

Palim


Glaubhaft machenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: missmarpel93 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 14:12:38

Es reicht aus, wenn Du angibst, Du hst 20 Rotstifte im Wert von x Euro verbraucht.

So lange Du unterhalb der werbungskostenpauschele bleibst ist es so oder so irrelevant. Kommst Du drüber und dein veranlagungsbeamter von FA glaubt dir nicht, dann muss er dich anschreiben und Nachweise einfordern. Als nachweis kann dann auch der vergleich zu einem Kolegen herangezogen werden, der akribisch Belege sammelt, oder eine Bescheinigung deiner SL, da bei den von dir unterrichteten Fächern, der Anzahl der Korrekturen etc. ein Verbrauch von 20 Rotstiften glaubhaft ist.

Versuchs gar nicht erst bei deiner SL, die wird dich voraussichtlich zur Schnecke machen


Zur Ergänzung zu Klexel:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 15:40:12

3 Möglichkeiten:
1) Alles auf einen Bon, dann streichsz du halt die Leberwurst und den Cognac durch
2) Zwischensumme, dann wird alles übersichtlicher
3) extra Bon, hat den Vorteil, dass man auch die Fahrtkosten ansetzen kann ( ist allerdings eine ... Arbeit).
rfalio


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 21.07.2010 15:43:48

hab doch gar keinen Cognac gekauft....


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