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Forum: "Rechtliche Frage: Wem gehören meine Bilder??"

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Rechtliche Frage: Wem gehören meine Bilder??neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 19:55:32 geändert: 08.04.2012 20:11:30

Bitte helft mir in einer ziemlich ärgerlichen Situation.

Ich habe im Ferienhaus, das meiner Freundin gehört, Fotos gemacht, Innen- und Außenaufnahmen - ohne Personen drauf. Alles war fein aufgeräumt und sah nett aus. Daraus hatte ich eine PPP gebastelt und ihr geschickt und sie war sehr angetan und hat sich gefreut.

Nun soll das Haus verkauft werden, und der Sohn hat meine Bilder ins www gestellt in verschiedenen Anzeigen auf Immoblilienseiten.

Meine Frage:

Wem gehören die Bilder??

a) Mir - weil ich sie aufgenommen habe??

b) Meiner Freundin, weil es ihr Objekt ist, das ich fotografiert habe???

Ich selber habe kein einziges Bild ins Netz gestellt und hatte es auch nie vor, warum auch - sie sind einfach bei mir auf der Festplatte als Urlaubserinnerungen.

Es wäre toll, wenn es hier jemanden gäbe, der sich mit den entsprechenden §§§ auskennt. "Gefühlsantworten" aus dem Bauch heraus helfen mir nicht weiter, denn sowohl Gefühle als auch Bauchschmerzen habe ich selber.

Auf jeden Fall ist daraus jetzt ein furchbarer Streit entstanden, weil ich ihr sagte, ich hätte es nett gefunden, vorher um Erlaubnis gefragt zu werden.
Der Sohn findet diese "Forderung" unverschämt und meint, es seien Mutters Bilder.
Nun ist die Sache eskaliert und ich bin todunglücklich deswegen.

LG
klexel


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 20:15:49 geändert: 06.04.2012 20:16:01

ich muss erst nachlesen, aber ich denke, dass hier das "recht am eigenen bild" gilt, somit lägen die rechte bei dir
(google mal nach dem begriff, du findest das ja schneller als ich)


bei dir geht es um:neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 20:20:06 geändert: 06.04.2012 20:21:17

Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen Anspruch darauf, Fremden die zweidimensionale Abbildung der Sache zu untersagen (Fotografie, Malerei usw.).
In seiner „Friesenhaus“-Entscheidung von 1989 hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Sacheigentümer besitzen keinen Abwehranspruch aus § 903, § 1004 BGB, solange keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt.[1][2] In Deutschland gilt die sog. Panoramafreiheit.

Oftmals wird vermutet, dass man das Fotografieren des eigenen Hauses, Autos usw. untersagen könne. Diese Einschränkung jedoch ist nur für militärische Objekte und vergleichbare Anlagen anwendbar (§ 109g Abs. 1 Strafgesetzbuch, § 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz). Privatgrundstücke, Fabrikanlagen, Flugplätze usw. dürfen ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden, solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus (Panoramafreiheit) erfolgen.

Wie in den Entscheidungen des Oberlandesgericht Brandenburg vom 18. Februar 2010 zur Frage des Fotografierens preußischer Schlösser und Gärten[3][4][5] festgestellt, kann „öffentlicher Grund“ dabei auch der eines privaten Grundstücks sein, solange dieses jederzeit öffentlich zugänglich ist.

Anders dagegen sähe der Fall aus, wenn der Fotograf für sein Motiv ein nicht-öffentlich zugängliches (Privat-)Grundstück betreten müsste. Dies stellte der BGH schon in seiner „Schloss-Tegel“-Entscheidung.[6][7] aus dem Jahre 1974 klar: Zumindest für die Verwertung der Bilder wäre dann die Einwilligung des Eigentümers bzw. Rechteinhabers nötig.


(ich habs nur mal zusammenkopiert, aber ich lese heraus, du bist im recht)


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von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 20:21:54 geändert: 06.04.2012 21:50:04

Thema Recht am eigenen Bild betrifft eher die Situation, dass ich DICH fotografiere und ich dann dieses Bild nicht weitergeben oder ins Netz stellen darf ohne deine Einwilligung.

Aber ich hab nicht DICH, also keine Person fotografiert, sondern das Haus meiner Freundin - innen und außen.

Ich seh da nen Unterschied.

Trotzdem danke schon mal fürs Nachdenken.


Nachtrag:
Oooops, du warst schneller mit deinem 2. Beitrag. Jetzt muss ich erstmal lesen und verstehen.

So, jetzt hab ich gelesen. Vielen Dank für den Text. Ja, das klingt so, als ob ich im Recht bin und ich nichts falsch gemacht habe.

Eigentlich will ich gar nicht mit Paragrafen argumentieren und Recht haben, aber die Reaktion des Ehemannes und des Sohnes ist dermaßen heftig, dass mir wohl keine Wahl bleibt.


Die Sachlage wäre wohl anders,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 20:42:14

wenn du deiner Freundin die Rechte an den Bildern übertragen hättest, so hast du ihr "nur" die Bilder gegeben!
Auf jeden Fall eine ungute Situation.


Vorsicht neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: petty1412 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 21:04:21 geändert: 06.04.2012 21:11:48

mit der Panoramafreiheit. Die trifft hier nicht zu, weil du auch Innenaufnahmen gemacht hast. Innenaufnahmen hätte dir deine Freundin verbieten können. Hat sie aber nicht...
Da dir deine Freundin die Aufnahmen aber nicht untersagt hat, wäre sie auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die Quelle der Bilder anzugeben.

http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf

Scroll mal zu Seite 6/7 runter. Da stehts.

Ich hoffe, ihr könnt den Streit gütlich beilegen. Wenn an so etwas eine Freundschaft zerbrechen würde, wäre das alles andere als schön.

Nachtrag: Seite 9 und 10 ist auch sehr interessant. Danach bist eindeutig du der Urheber mit allen dazu gehörenden Rechten.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 21:09:35 geändert: 06.04.2012 21:53:38



http://www.rechtambild.de/

da ist rechts so ein handbuch fotorecht zum downloaden...
vielleicht ist da was für dich dabei?

skolchen


@skole & pettyneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 21:47:11

Vielen Dank fürs Suchen - und Finden.

Das hat mir schon sehr weiter geholfen, wobei mir der Gedanke, meiner Freundin mit Paragrafen zu kommen, sehr widerstrebt.

Es ist ja schon ganz schön verzwickt.

Es ist ihr Haus
Es ist nicht öffentlich
Ich habe fotografiert.
Sie hätte mir die Aufnahmen verweigern können - hat sie aber nicht
Ich habe ihr die Bilder gemailt - sie hat sich bedankt und gefreut.

Oh menno, hoffentlich lässt sich das alles wieder gerade biegen. Sie selber wäre ja noch ganz zugänglich, aber Mann und Sohn sind total verbissen - und sie steht dazwischen und lässt sich manipulieren.

Na ja, erstmal Ostern vorbei gehen lassen, und dann vielleicht neuer Annäherungsversuch.

Danke euch

LG
klexel


ist neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: skole Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 21:54:16 geändert: 06.04.2012 21:56:20

so etwas wirklich einen streit wert?

fragt sich skole...

ich meine : wozu hast du die bilder denn gemailt?
klar. damit sie ein paar fotos von ihrer hütte hat.. aber wenn sie sie verkaufen will, bieten sich deine schönen fotos doch an...
und wenns eine freundin von mir wäre, würd ich ihr die doch eh geben...


Ich schließeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: lisae Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 06.04.2012 22:00:28

mich skoles Meinung an. Mir ist nicht ganz klar, was dich so stört an der Verwendung der Bilder. Vielleicht ist da ein Denkansatz zur Deeskalation der Situation speziell mit deiner Freundin zu finden.
lisae


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