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Forum: "Rechtliche Frage: Wem gehören meine Bilder??"
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| Rechtliche Frage: Wem gehören meine Bilder?? | | von: klexel
erstellt: 06.04.2012 19:55:32 geändert: 08.04.2012 20:11:30 |
Bitte helft mir in einer ziemlich ärgerlichen Situation.
Ich habe im Ferienhaus, das meiner Freundin gehört, Fotos gemacht, Innen- und Außenaufnahmen - ohne Personen drauf. Alles war fein aufgeräumt und sah nett aus. Daraus hatte ich eine PPP gebastelt und ihr geschickt und sie war sehr angetan und hat sich gefreut.
Nun soll das Haus verkauft werden, und der Sohn hat meine Bilder ins www gestellt in verschiedenen Anzeigen auf Immoblilienseiten.
Meine Frage:
Wem gehören die Bilder??
a) Mir - weil ich sie aufgenommen habe??
b) Meiner Freundin, weil es ihr Objekt ist, das ich fotografiert habe???
Ich selber habe kein einziges Bild ins Netz gestellt und hatte es auch nie vor, warum auch - sie sind einfach bei mir auf der Festplatte als Urlaubserinnerungen.
Es wäre toll, wenn es hier jemanden gäbe, der sich mit den entsprechenden §§§ auskennt. "Gefühlsantworten" aus dem Bauch heraus helfen mir nicht weiter, denn sowohl Gefühle als auch Bauchschmerzen habe ich selber.
Auf jeden Fall ist daraus jetzt ein furchbarer Streit entstanden, weil ich ihr sagte, ich hätte es nett gefunden, vorher um Erlaubnis gefragt zu werden.
Der Sohn findet diese "Forderung" unverschämt und meint, es seien Mutters Bilder.
Nun ist die Sache eskaliert und ich bin todunglücklich deswegen.
LG
klexel
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| bei dir geht es um: | | von: feul
erstellt: 06.04.2012 20:20:06 geändert: 06.04.2012 20:21:17 |
Das Recht am Bild der eigenen Sache ist ein oft falsch verstandenes, in deutschsprachigen Ländern nicht existierendes Recht. Der Besitz einer Sache allein begründet noch keinen Anspruch darauf, Fremden die zweidimensionale Abbildung der Sache zu untersagen (Fotografie, Malerei usw.).
In seiner „Friesenhaus“-Entscheidung von 1989 hat der Bundesgerichtshof grundsätzlich klargestellt, dass es kein Recht am Bild der eigenen Sache gibt, das über die Befugnisse des Eigentümers hinausgeht, anderen den Zugang zu ihr zu verwehren. Sacheigentümer besitzen keinen Abwehranspruch aus § 903, § 1004 BGB, solange keine Verletzung von Persönlichkeitsrechten vorliegt.[1][2] In Deutschland gilt die sog. Panoramafreiheit.
Oftmals wird vermutet, dass man das Fotografieren des eigenen Hauses, Autos usw. untersagen könne. Diese Einschränkung jedoch ist nur für militärische Objekte und vergleichbare Anlagen anwendbar (§ 109g Abs. 1 Strafgesetzbuch, § 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz). Privatgrundstücke, Fabrikanlagen, Flugplätze usw. dürfen ohne vorherige Genehmigung fotografiert und die Bilder auch kommerziell verwendet werden, solange die Aufnahmen von öffentlichem Grund aus (Panoramafreiheit) erfolgen.
Wie in den Entscheidungen des Oberlandesgericht Brandenburg vom 18. Februar 2010 zur Frage des Fotografierens preußischer Schlösser und Gärten[3][4][5] festgestellt, kann „öffentlicher Grund“ dabei auch der eines privaten Grundstücks sein, solange dieses jederzeit öffentlich zugänglich ist.
Anders dagegen sähe der Fall aus, wenn der Fotograf für sein Motiv ein nicht-öffentlich zugängliches (Privat-)Grundstück betreten müsste. Dies stellte der BGH schon in seiner „Schloss-Tegel“-Entscheidung.[6][7] aus dem Jahre 1974 klar: Zumindest für die Verwertung der Bilder wäre dann die Einwilligung des Eigentümers bzw. Rechteinhabers nötig.
(ich habs nur mal zusammenkopiert, aber ich lese heraus, du bist im recht) |
| Vorsicht | | von: petty1412
erstellt: 06.04.2012 21:04:21 geändert: 06.04.2012 21:11:48 |
mit der Panoramafreiheit. Die trifft hier nicht zu, weil du auch Innenaufnahmen gemacht hast. Innenaufnahmen hätte dir deine Freundin verbieten können. Hat sie aber nicht...
Da dir deine Freundin die Aufnahmen aber nicht untersagt hat, wäre sie auf jeden Fall verpflichtet gewesen, die Quelle der Bilder anzugeben.
http://www.rechtambild.de/wordpress/wp-content/uploads/2011/01/handbuch.pdf
Scroll mal zu Seite 6/7 runter. Da stehts.
Ich hoffe, ihr könnt den Streit gütlich beilegen. Wenn an so etwas eine Freundschaft zerbrechen würde, wäre das alles andere als schön.
Nachtrag: Seite 9 und 10 ist auch sehr interessant. Danach bist eindeutig du der Urheber mit allen dazu gehörenden Rechten. |
| ... | | von: skole
erstellt: 06.04.2012 21:09:35 geändert: 06.04.2012 21:53:38 |
http://www.rechtambild.de/
da ist rechts so ein handbuch fotorecht zum downloaden...
vielleicht ist da was für dich dabei?
skolchen |
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