Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe gerade eine Deutschklausur (10. Klasse, G8) gelesen, bei der die Ausführungen zu einer Aufgabe zu 90 Prozent aus Plagiat bestehen. Der Text stammt wortwörtlich aus einem Aufsatz, der auf den einschlägigen Internetseiten (z. B. pausenhof.de, hausaufgaben.de) mehrfach zu finden ist. Die Klausur ist ohnehin mangelhaft, auch wenn ich über das Plagiat hinwegsehen würde. Dennoch möchte ich gern wissen, wie die Rechtslage in einem solchen Fall ist. In einer Deutschklausur darf ich doch erwarten, dass die Texte selbst geschrieben und nicht fremde Texte auswendig gelernt werden, oder? (Wahrscheinlicher ist, dass der Schüler den Text während der Klausur von mir unbemerkt abgeschrieben hat, aber das kann ich ja nicht nachweisen).