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Forum: "Stressfaktor "Eltern" ?!"
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| Stressfaktor "Eltern" ?! | | von: leva
erstellt: 28.05.2006 13:21:22 |
Bei uns an der Schule ist das Thema "Elternarbeit" ein Reizwort geworden. Viele Kolleginnen klagen darüber, dass sich die Zusammenarbeit mit Eltern immer schwieriger gestaltet.
Viele Eltern sind gar nicht oder nur schwer erreichbar. Andere rennen bei jeder Kleinigkeit in die Schule und wollen sofort Gespräche führen oder rufen noch spät am Abend zu Hause bei der Lehrerin an. Statt bei der Erziehung mit der Schule zusammen zu arbeiten, nehmen etliche Eltern ihr Kind auch bei krassem Fehlverhalten in Schutz. Die Schuld wird meist bei Mitschülern oder Lehrkräften gesucht. Einige Eltern treten fordernd, frech oder unverschämt auf, andere sind komplett hilflos.
Elternarbeit wird für manche Kolleginnen und Kollegen zur Belastung, obwohl die Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule dringend notwendig ist. Ich will hier keine Elternschelte betreiben. Ich merke nur, dass manche Kolleginnen und Kollegen mit dieser Problematik wirklich an ihre Belastungsgrenze kommen, in eine Verteidigungsposition geraten und z.T. auch krankt werden. Als Schulleitungsmitglied kriege ich mit, wie viele Konflikte es in diesem Bereich gibt.
Ich fände es hilfreich, wenn es an meiner Schule ein Konzept für die Zusammenarbeit mit Eltern gäbe, welches auch nach außen deutlich macht, wie wir gemeinsam die Zusammenarbeit gestalten und worauf wir als Schule Wert legen.
Vielleicht habt ihr Erfahrungen oder Tipps für uns?! Gibt es bei euch ein im Schulprogamm verankertes Konzept für die Elternarbeit? Oder habt ihr Ideen, wie man an die Erarbeitung eines Konzeptes herangehen könnte? Über Tipps und Hinweise freut sich
Leva
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| ich habe gerade eben | | von: bernstein
erstellt: 28.05.2006 14:59:44 geändert: 28.05.2006 15:00:44 |
die Vereinbarung der alten OS in unserem Schulgebäude hervorgeholt und sie in eine Word-datei verwandelt und füge sie hier mal rein - als Anregung.
ich weiß, dass mein gymnasium nach dem Ende der OS auch eine solche vereinbarung kreirt hat, die habe ich aber nicht hier. Ich werde sie mri morgen in der Schule besorgen.
Vereinbarung zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Erziehungsberechtigten und den Lehrerinnen und Lehrern
Die Schülerinnen und Schüer sowie deren Erziehungsberechtigte und die Lehrerinnen und Lehrer der
______________________________ (Name der Schule) sind sich über folgende Grundsätze der Zusammenarbeit einig:
1. Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigte erwarten von der _________________________ (Name der Schule) gute Lernmöglichkeiten, vielfältige Lernangebote und Hilfen sowie engagierte Lehrerinnen und Lehrer, die sich bemühen, die Schule als Lern- und Lebensraum lebendig zu gestalten und weiterzuentwickeln.
2. Lehrerinnen und Lehrer sind sich ihrer Vorbildfunktion bewusst. Sie erwarten von den Schülerinnen und Schülern, dass diese die Schulordnung und die Verhaltensregeln befolgen, die für eine gedeihliche Zusammenarbeit in der Schule norwendig sind.
3. Darüber hinaus wird von den Erziehungsberechtigten erwartet, dass sie ihren Beitrag zu einem zufriedenstellenden Schulbesuch leisten. Dazu gehört, dass sie ihre Kinder pünktlich zur Schule schicken, mit den notwendigen Materialien ausstatten, zur Erledigung ihrer Pflichten anhalten und bei Problemen Kontakt mit den Lehrkräften aufnehmen.
Ich bin mir dieser Erwartungen bewusst und will sie erfüllen, damit wir alle gut miteinander auskommen, uns in der Schule wohlfühlen und erfolgreich gemeinsam arbeiten.
Unterschriften
_______________________________________________________________________
Schüler/in Erziehungsberechtigte Klassenlehrer/in im Auftrag der Schule
Verhaltensregeln
1. Ich will höflich und friedlich mit anderen umgehen, keinen schlagen oder beleidigen oder sonstige Formen körperlicher oder seelischer Gewalt ausüben.
2. Ich will bei Gesprächen dem anderen zuhören und ihn ausreden lassen.
3. Ich will Rücksicht nehmen, anderen helfen und diejenigen achten, die eine andere Meinung vertreten, eine andere Überzeugung oder einen anderen Glauben haben.
4. Ich will pünktlich im Unterrichtsraum sein.
5. Ich will mich um gute Höflichkeitsformen bemühen, z. B. vor dem Unterricht meine Mütze abnehmen, im Unterricht weder essen noch trinken oder Kaugummi kauen.
6. Ich will behutsam mit dem Eigentum anderer umgehen.
7. Ich will den Klassenraum und die übrigen Schulräume einschließlich der Toiletten sauber halten.
8. Ich will den Müll entsprechend sortieren und entsorgen.
9. Ich will die Schulordnung und den Waffenerlass einhalten.
10. Ich will Aufträge gewissenhaft und sorgfältig erledigen.
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| . | | von: palim
erstellt: 28.05.2006 16:29:20 geändert: 28.05.2006 16:31:32 |
In Niedersachsen gibt es einen allgemeinen Waffenerlass, den jeder Schüler bzw. die Eltern unterschreiben müssen.
Genauso wie den Seuchenerlass.
Palim
Verbot des Mitbringens von Waffen usw. in Schulen
Erl. v. 29.6.1977 - 304 -31 704 (SVBl. S.180) - VORIS 22410 00 00 00 011 , geändert durch RdErl v. 15.1.2004 (SVBl. 3/2004) - VORIS 22410 00 00 00 011
Bezug: Erl. v. 10. 1. 1961
1.
Den Schülern aller Schulen in meinem Geschäftsbereich wird untersagt, Waffen im Sinne des Bundes-Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung mit in die Schule oder zu Schulveranstaltungen zu bringen. Dazu gehören im wesentlichen die im Bundes-Waffengesetz als verboten bezeichneten Gegenstände (insbesondere die sogenannten Springmesser oder Fallmesser, Stahlruten, Totschläger, Schlagringe usw.), ferner Schußwaffen (einschl. Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen) und gleichgestellte Waffen (z.B. Gassprühgeräte) sowie Hieb- und Stoßwaffen. Dies Verbot gilt auch für volljährige Schüler, die entweder im Besitz einer Erlaubnis zum Führen von Waffen sind (z.B. Jagdschein) oder erlaubnisfreie Waffen erwerben dürfen.
2.
Untersagt wird außerdem das Mitbringen von Munition jeder Art, von Feuerwerkskörpern, von Schwarzpulver und von Chemikalien, die geeignet sind, für explosive Verbindungen verwendet zu werden.
3.
Alle Schüler sind jeweils zu Beginn eines Schuljahres über den Inhalt dieses Erlasses zu belehren. Dabei ist auf die altersbedingten speziellen Gefährdungen besonders einzugehen. Es ist darauf hinzuweisen, dass ein Verstoß gegen das Verbot des Mitbringens von Waffen usw. eine Erziehungs- und Ordnungsrnaßnahme zur Folge haben kann.
4.
Abdruck dieses Erlasses ist jeweils bei der Aufnahme in eine Schule (in der Regel 1., 5. und 7.Schuljahr sowie beim Eintritt in berufsbildende Schulen) den Erziehungsberechtigten zur Kenntnis zu geben.
5.
Der Bezugserlass wird aufgehoben.
siehe www.schure.de - Stichwort Waffen |
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