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Forum: "Leichte Fahrlässigkeit????"
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| Leichte Fahrlässigkeit???? | | von: clausine
erstellt: 18.09.2006 18:51:30 |
Vor den Sommerferien haben 5 Schüler unserer Schule während der Großen Pause Steine über ein Gebüsch auf dem Schulhof geworfen und dabei unglücklicherweise 2 Fensterscheiben des benachbarten Kindergartens zerstört.
Die Eltern weigern sich nun, wie ich erfahren habe, zu Recht, den Schaden zu bezahlen, da sie zur Schulzeit nicht die Aufsichtspflicht über ihre Kinder haben. (Auskunft eines kompetenten Menschen der Bezirksregierung)
Wir als Schule sollen nun, um die fällige Fensterrechnung nun begleichen zu können, eine Schadensmeldung an die Gemeine Unfallversicherung (GUF) machen und dabei erwähnen, dass eine "leichte Fahrlässigkeit" von Seiten der aufsichtsführenden Lehrerinnen vorliegen würde, sprich: sie haben gerade nicht hingeguckt (was ja faktisch stimmt, denn sie haben die Sache erst gesehen, als schon alles passiert war). Kennt jemand von Euch einen ähnlichen Fall und was passiert mit den beiden Kolleginnen, die "leicht fahrlässig" gehandelt haben?????? Bekommen sie noch weitere KOnsequenzen zu spüren???? Und wer könnte den Schaden sonst bezahlen??????
Weiß jemand RAt? fragt Clausine |
| Danke, miro, | | von: clausine
erstellt: 18.09.2006 20:07:59 |
ich habe an die Gewerkschafts-Rechtsexperten gar nicht gedacht! Die werde ich mal anrufen.
übrigens, bei all dem Gedöns hat mich am meisten geärgert, dass die Eltern nicht ihre Sprößlinge am Schlafittchen packen und sie geradezu dazu verdonnern, den Schaden aus ihrem Sparschwein zu berappen. Statt dessen telefonieren die lieber mit der Bezirksregierung, mit Versicherungen usw statt an das menschlich gesehen nächste zu denken, in meinen Augen die Wiedergutmachung eines Schadens.Ich würde mich als Eltern, hätte mein Sohn den Quatsch gemacht, ziemlich peinlich berührt fühlen und versuchen, die Sache so schnell wie möglich zu bereinigen.
Schäum, Clausine
@miro: ups, schon wieder mein Motto verletzt |
| fahrlässig oder grob fahrlässig | | von: balou46
erstellt: 18.09.2006 20:21:04 |
Ansprechpartner ist immer der Schulleiter, der als Unternehmer (im Sinne der Versicherungsordnung) gilt. Falls er das nicht weiß: er hat einen Sicherheitsbeauftragten, den er ernennen muss, sobald die Zahl seiner Mitarbeiter eine Größenordnung übersteigt, die von der GUV des entsprechenden Bundeslandes festgelegt ist.
Dummerweise regelt die GUV nur Personenschäden und Hilfsmittel (z.B. Brillen). Sachschäden sind einer Privathaftpflicht zuzuordnen.
Zur Frage der Haftung: bei der GUV (und wahrscheinlich auch sonst) können Lehrer nur dann haftbar gemacht werden, wenn ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann, also wenn sie z.B. die Schüler aufgefordert haben, Steine zu werfen.
Näheres zur gesetzlichen Regelung z.B. hier: http://www.uk-bw.de/index2.html
Ich würde die gewünschte Schadensmeldung schreiben, es wird nichts passieren, und die GUV wird auch nicht zahlen. Was dann Schulleiter und Bezirksregierung machen, ist deren Problem. Der Aufsicht, wenn sie verfügbar war, wie es miro schreibt, passiert nichts. |
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