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Forum: "Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht""
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 | Ordnungsmaßnahme "Ausschluss vom Unterricht" |  | von: ishaa

erstellt: 28.11.2006 22:01:40 |
Viel können wir ja nicht tun, wenn Schüler unentwegt den Unterricht stören, andere mobben etc. Klassenkonferenzen und die in der AScho festgelegten Ordnungsmaßnahmen sind alles. (Nach endlosen Versuchen pädagogischen Einwirkens auf Schüler und Eltern, Gesprächen, Verweis auf außerschulische Hilfen etc. selbstverständlich.)
Jetzt kommt es öfter vor, dass Eltern, deren Kinder (12,13 Jahre) zwei oder drei Tage zu Hause bleiben müssen, darauf bestehen, dass ihre Kinder dennoch zur Schule kommen und halt irgendwie anderweitig verwahrt werden, da sie berufstätig seien und die Aufsicht nicht gewährleisten könnten. Das heißt dann die entsprechenden Schüler stören in der Zeit den Betrieb in anderen Klassen, und wir können uns das ganze eigentlich schenken.
Wie geht ihr mit so etwas um?
Weiß vielleicht jemand, wie das rechtlich aussieht?
ishaa |
 | Absurd! |  | von: herrgreschick

erstellt: 29.11.2006 15:35:03 |
Bei solchen Fragen hadere ich immer mit mir selbst.
Einerseits ist es schon richtig, wie bereits erwähnt, dass es quasi dem "Schutz" der anderen Kinder dient, ein störendes Kind vom Unterricht auszuschlißen, um deren Fortschritt zu gewährleisten. Demnach wäre es unsere Pflicht die "Lehrwilligen" zu fördern und seperat von "Verweigern" zu unterrichten.
Andrerseits müssen und dürfen wir solche Kinder nicht noch mehr aufgeben als sie sich schon selber aufgegeben haben! Kommt der Tag, an dem sie realisieren, dass ihre schulischen Leistungen sie extrem gefährden und das Wiederholen einer Klasse droht, ist dies eine sehr schwierige psychische Erfahrung. Statt die Kinder auszuschließen sollten wir versuchen sie zu intergrieren! Zusammenbringen mit Klassenbesseren, um sie somit zu motivieren und ihnen eine Chance zu geben anHand der Hilfestellungen verpassten Stoff einzuholen.
Ganz klar, es gibt immer solche, bei denen auch die letzte Maßnahme nicht wirken wird. Doch sollte gesagt sein, dass W E N N etwas hilft, dann N I C H T das Auschließen der Kinder vom Unterricht. Man behält sie zu Hause um ihnen die Falschheit eben dessen zu zeigen? Absurd!
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