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Forum: "Betrug in Latein-Klausur. Beweise?"

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Betrug in Latein-Klausur. Beweise?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistralatina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:05:31

Liebe Leute,

es gibt immer wieder pfiffige Schüler, die ahnen, welcher Text in der Lateinklausur übersetzt werden soll. Ich habe zwar keine Hinweise wie Vokabeln oder auffällige Konstruktionen etc. gegeben, aber da der Text innerhalb der Lektüre als nächstes folgen sollte, hat sich wohl einer ganz speziell darauf vorbereitet.

Entweder hat er alles auswendig gelernt oder er spickt ganz geschickt... ich weiß es nicht. Auf jeden Fall war er so dumm, mir die Übersetzung einer veröffentlichten Übersetzung Wort für Wort aufzuschreiben. Ich stutzte schon bei der Wortwahl und der dann extrem freien Übersetzung, die nicht aus der eigenen Nutzung des Wörterbuchs herrühren konnte.

Ich fand die Übersetzung in diesem Wortlaut zu Hause in meinem Buch. Der Schüler hatte dann noch angefangen, an einigen Stellen mit Bleistift(!) die etwas freiere Übersetzung zu konkretisieren.

Meine FRage nun: Kann ich den BEtrug durch Verweis auf den Namen des (professionellen) Übersetzers mit einer "6" benoten?

Wenn ja, wird dann die ganze Arbeit "6", oder nur der Übersetzungsteil, dem ein Zusatzfragen-Teil zur Seite steht?

Wenn nein, wie korrigiere ich die Übersetzung, da sie ja theoretisch so gut wie fehlerfrei ist, allerdings vom Original schon weit entfernt ist?

Der Schüler arbeitet schon in der ganzen Reihe mit einer Übersetzungsausgabe, was sich immer mal wieder bei Hausaufgaben, Tests und der Stundenübersetzung andeutete, was ich ihm aber nie so gut nachweisen konnte wie jetzt. Da seine Muttersprache Russisch ist, fallen Begriffe "Liebesgeplänkel" stark auf, zumal wenn er sie benutzt, aber nicht erklären kann...

Meine Kollegen an der Schule möchte ich nicht als erstes fragen, weil es sonst heißt, bei mir könne man die Klausurentexte herausfinden, das Problem hatte ich ähnlich schon einmal.

Also wie würdet ihr vorgehen? DIe Klausur ist insgesamt sehr schlecht ausgefallen, der Schüler würde ganz auffällig besser dastehen als andere, leistungsstärkere Schüler.

Gruß
magislat


Ich fürchteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:47:18

da kannst du nichts machen - außer beim nächsten Mal besser aufzupassen!
Wenn du den Schüler nicht direkt erwischst und ihm den Täuschungsversuch nachweisen kannst, hast du Pech gehabt und der Schüler gewonnen!!
So einfach ist das nun mal, leider!


Betrugneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistrix Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 19:49:45

Hallo, meiner Ansicht nach kannst du da gar nichts machen, denn wir können es niemandem verwehren, ganze Übersetzungen auswendig zu lernen.
Ich würde in der nächsten Klausur keinen Text wählen, der in der Schulausgabe vorhanden ist. Außerdem kannst du, wenn der Schüler auch seine Hausaufgaben mit Hilfe einer Übersetzung anfertigt, ihn hin und wieder auffordern, seine genialen "Übersetzungen" für den Rest der Klasse zu erläutern, dann merkst du schnell, ob er weiß, worüber er redet.
Ich hatte vor einigen Jahren einen Fall von Schummelei, da habe ich auch ein in der von uns benutzten Ausgabe vorhandenen Text benutzt, dann aber an einigen Stellen, die zu schwierig waren,
gekürzt und auch einen Satz vollständig ausgelassen. Die Schülerin hat in ihrer Übersetzung den kompletten TExt stehen gehabt einschließlich der ausgelassenen Stellen. DArüber befragt gab sie mir zur Antwort, sie hätte sich intensiv auf die Arbeit vorbereitet, zu HAuse auch den Klausurtext schon übersetzt und diese häusliche Vorbereitung dann so gut im Kopf gehabt, dass ihr die fehlenden Passagen in der Klausur entgangen seien. Auch da konnte ich nur kopfschüttelnd die Sache zur Kenntnis nehmen. Seit dieser Zeit verwende ich keine Texte mehr aus den verwendeten Schulausgaben.
Gruß, magistrix


Ich denke aber doch ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: m.gottheit Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 20:36:13

Zumindest in NRW heißt es doch, Du musst den Betrug nicht beweisen, sondern der Schüler muss nur den "Anschein eines Täuschungsversuchs" erwecken. Oder wie willst Du, wenn einer den Spicker verschluckt, da noch was beweisen ...
Also reicht es doch aus, um ihn neu arbeiten zu lassen unter erneuten Bedingungen ...
(falls, wie ich vermute, Du den Umfang des Täuschungsversuchs nicht nachweisen kannst).
Das sind meine Kenntnisse der ASchO (Allgemeinen Schulordnung, ich meine § 17 Ausführungskommentar). Es müsste so ähnlich im neuen Schulgesetz NRW stehen.
Gruß
m. gottheit


Die Schüler hatten keine Textausgabe,neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: magistralatina Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 03.12.2006 21:20:16

sondern wir arbeiteten nur mit Kopien und die Kopie des Klausurtextes hatten sie natürlich noch nicht...

Wenn ich schreibe: Übersetzen Sie den lateinischen Text angemessen ins Deutsche, dann kann mir doch der Schüler nicht ohne Quellenangabe eine Seite aus einem Buch zitieren, oder?
Vielleicht geht es über diese Schiene?

hofft
magislat


Plagiatneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: gaenselilie Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 09:39:03

Über diese Schiene würde ich auch gehen: wenn er eine Übersetzung auswendig lernt und als sein eigenes Werk wiedergibt, kann man das schon als Plagiat bezeichnen.
Ich würde ihn mit dieser Begründung nochmal schreiben lassen (aber einen Text aus einem anderen Buch nehmen )


ich würde anerkennenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rwx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 10:54:35

dass der schüler clever genug war, den klausurtext vorherzusehen und sich darauf vorzubereiten. fleiss hat er jedenfalls gezeigt. fürs auswendiglernen kann man meines erachtens niemand bestrafen.

@m.gottheit: ich finde auch in der schule sollte gelten: in dubio pro reo


mfg

rwx


p.s. was würdet ihr denn bei menschen mit photographischem gedächtnis machen? fallen die durch jede arbeit in der aufgaben vorkommen, die sie schon einmal gesehen haben?


Wie lauteteneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: silberfleck Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 12:17:58

denn die genaue Aufgabenstellung? Wenn es da z. B. hieß übersetze mit Hilfe deines Wörterbuches?
Außerdem ist es in D verboten geistiges Eigentum eines anderen zu nutzen ohne die Quelle zu benennen.


So cleverneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: wabami Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 13:42:45

wie der Schüler war den Text vorherzusehen, den er in der Arbeit zu übersetzen hatte, so dämlich war er den Text (nahezu) wortwörtlich von jemand anderen zu übernehmen.
Damit ist der Fall völlig klar ein Betrugsversuch und sollte so geahndet werden! Es spielt keine Rolle, wie der Schüler den Text in die Arbeit gebracht, ob mithilfe eines unentdeckten Spickzettel, als vorgeschriebenen Text zwischen den leeren Blättern oder wie hier einige mutmaßen durch auswendig lernen. Er hat eindeutig betrogen, in dem er nachweislich nicht selber übersetzt hat!!

Er hat seinen Vorteil, den Text zu erahnen, klar verspielt und sollte dafür auch hart bestraft werden!


Nein, seh ich nicht so!neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: veneziaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.12.2006 13:57:28

Kann - wie rwx - auch nur sagen: War der Schüler so clever und hat sich nicht erwischen lassen, hat er sich eine gute Note verdient. Ich würde darüber schmunzeln und ihn beim nächsten Mal dran kriegen, indem ich einen wirklich nicht vorhersehbaren Text wählen oder selbst aufsetzen würde...
Ich finde, der Schüer hat es verdient!
Übrigens sage ich das meinen Schülern ganz klar: Wenn ihr mich täuscht und ich erwische euch, kriegt ihr ne 6 wegen Täuschungsversuchs. Wenn ihr euch NICHT erwischen lasst, hab ICh Pech gehabt (und der Schüler hat es verdient, eine vielleicht bessere Note zu bekommen!)
In jedem Fall bleibt dir eh nichts anderes übrig: In dubio pro reo
so wie es oben schon mal gesagt wurde...
Ärger dich doch nicht, schmunzel drüber. Warst du als Schüler/in immer ehrlich? Mal ehrlich: Wär doch langweilig!
Das "Spiel" ist doch so alt wie die Welt... und wird sich immer wieder fortsetzen...


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