Hi, habe derzeit einen Hickhack zwischen Zahnärztlicher Abrechnungsstelle und Beihilfe. Zahnarzt hat für ein besonderes "bildgebendes Verfahren" (besondere Röntgenart) den 2,6fachen Satz berechnet, BH akzeptiert nur den 2,3fahcen Satz mit dem Hinweis, dass die Angabe besonderes bildgebendes Verfahren den Mehrpreis nicht rechtfertige und eine besondere medizin. Indikation fehle. Ironischerweise beziehen sich beide auf den gleichen Paragraphen. Ich bin derzeit die Dumme. Hat jemand ähnliche Erfahrungen bzw. eine Lösung parat (außer "alle Zähne ziehen" *g*).
Grüßle, forster21