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Forum: "Datenschutz"

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Datenschutzneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 14:42:50

heute in der Zeitung zu lesen:
Bayerischer Datenschutzbeauftragter meint, dass Bekanntgabe von Noten vor der Klasse verboten sei.
Abgesehen davon , dass wohl kein Lehrer bei der Heraus gabe von schriftlichen Arbeiten bei jedem Schüler laut die Note bekanntgibt, ist damit auch "untersagt", Schülern eine mündliche Note laut mitzuteilen.
Manchmal übertreiben die da oben doch ein bisschen.
Ich kann jetzt auch eine guten Schülerbeitrag nicht mehr hervorheben wie bisher:
Das war toll, dafür trag ich dir eine 1 ein.

rfalio


klingt doch irgendwie...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 14:55:25 geändert: 02.02.2007 14:57:41

...


also im klartext - so ich das jetzt richtig interpretiere:

die beurteilung einer mündlichen leistung hat dem schüler/lernenden in schriftlicher form vorgelegt zu werden? oder ist das

- darf das handschriftlich erfolgen (auch auf der tafel??? oder auf einem blatt papier)
- oder muss somit einsicht in den notenkatalog gegeben -sein (der lehrende könnte doch sonst noch etwas verändern)
- oder muss das am rechner geschrieben werden (nicht so gut leserliche handschrift des lehrenden )
oder
...
?




Gute Satireneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rfalio Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 15:14:23

dafy
darf ich die verwenden für eine Eingabe an die Staatsregierung ?
florian


Ich glaubeneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: alinde Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 15:19:15

ich muss jetzt an jede Unterrichtstunde noch eine
Notensprechstunde anschließen - um meinen Schülern - natürlich
geheim - mitteilen zu können, dass ihr Unterrichtsbeitrag gut oder
weniger gut war ????????????


Beurteilungenneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: rwx Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 16:11:14

In anderen Branchen existieren regelmäßige Mitarbeitergespräche.

Gibts bei Lehrern Arbeitsbeurteilungen? (bei Polizisten gibt es sowas). Werden die dann vom Direktor öffentlich im Lehrerzimmer oder auf dem Flur ausgehangen oder doch vielleicht vertraulich mitgeteilt?

Ich finde jeder Schüler hat ein Recht darauf, dass seine Noten vertraulich behandelt werden, dann können diese auch nicht mehr als soziales Druckmittel innerhalb der Klasse dienen.

mfg

rwx



@ rwxneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: klexel Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 16:15:20 geändert: 02.02.2007 16:16:09

Ich bespreche die Noten mit meinen Schülern (RS)aus diesem Grund in regelmäßigen Abständen VOR dem Klassenraum. Die Klasse ist beschäftigt und die SuS kommen einzeln zu mir nach draußen.
Was mich dabei immer ärgert: Kommt der S zurück in die Klasse, fragen alle sofort: Was haste denn?? Und die Antwort folgt: Ne 4, und dann wird diskutiert auf Teufel komm raus.
Frag ich mich: Warum mach ich mir die Mühe, auf dem kalten Flur zu sitzen????
Dann kann ich die Noten doch tatsächlich gleich öffentlich aushängen


@rfalioneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 16:25:10


selbstverständlich freigegeben zur allfälligen freundlichen verwendung!


ohne copyright!



dafyline


@klexelneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dafyline Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 16:27:43 geändert: 02.02.2007 16:29:11

ist es erlaubt,

- die schüler in der klasse allein zu lassen?
- dem schüler auf dem kalten (! oder im sommer heißen) gang etwas zu sagen?

auch das ist zu überlegen!

- und: darf man ansonsten des schülers freizeit (pause) dafür verwenden?

läuft das jetzt unter ???


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von: palim Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 20:59:46

Es gibt Schulen, die Schülersprechstunden anbieten - verpflichtend oder freiwillig.
Eigentlich finde ich es nicht schlecht, dass man in Ruhe mit den Schülern über ihre Leistung und Bereitschaft, ihre Erfolge und ihr Misserfolge spricht.
Das Problem, das schon angesprochen wurde, bleibt: Der Lehrer bietet die Sprechstunde in seiner unterrichtsfreien Zeit an, die Schüler müssen zu diesem Zeitpunkt ebenfalls Zeit haben.
Zudem: In der GS finde ich es nach wie vor schwierig, die Schüler nebenher zu beschäftigen. Eigentlich benötigt doch immer irgend jemand die Hilfe der Lehrerin/des Lehrers.
Für die weiterführenden Schulen stelle ich mir vor, dass die Lehrer ja diverse Klassen mit 30 oder mehr Schülern haben. Da werden sie viele Stunden auf dem Flur verbringen ... oder wo auch immer, bis sie alle Noten mit den Schülern besprochen haben.

Aus meiner eigenen Schulzeit weiß ich noch von einem Chemielehrer, dass er sich nach JEDER Stunde in einer Tabelle Vermerke über die Mitarbeit notiert hat. Wer wissen wollte, wie er/sie mündlich stand, konnte nach der Stunde bei ihm gucken.

Palim


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von: feul Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.02.2007 21:18:03

wenn ich schularbeiten , tests oder ähnliches zurückgebe, dann nie in der notenreihenfolge und nie mit irgendwelchen negativen bemerkungen. es kommt vor, dass ich die beste arbeit erwähne oder jemanden, der seine sonstigen leistungen wider erwarten übertroffen hat. wenn ich jemanden mündlich prüfe, kann er von mir nach der stunde die note erfragen. wenn er mich IN der stunde fragt, dann ist ihm klar, dass das jetzt alle hören und wieso soll ich sie dann nicht sagen?

jetzt, am semesterende, wollen immer alle schüler wissen: "was krieg ich denn ins zeugnis" oder "auf welcher note steh ich denn"? ich frage dann imemr vorher, wers nicht vorgelesen haben will. sind oft 1 bis 2 schüler pro klasse. die les ich nicht vor.
heute hat einer gefehlt, von dem wollten sie die note wissen.
ich mach ihnen dann klar, dass das dessen entscheidung ist, obs die ganze klasse wissen darf.
wird akzeptiert von den schülern.


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