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Forum: "Haustiere in der Schule - rechtliche Lage (Nds.)"
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| Haustiere in der Schule - rechtliche Lage (Nds.) | | von: janneke
erstellt: 16.02.2007 16:32:51 |
Ihr Lieben,
ich bin erbost. Ich unterrichte zwei Stunden in der Klasse eines Kollegen, der sich seit neuestem überlegt hat, dass es eine tolle Idee ist, regelmäßig seinen Hund mit in den Unterricht dieser Klasse zu bringen. Studien hätten ja schließlich belegt, dass die Kinder dann viel ruhiger und konzentrierter seien. Unsere (komm.) Schulleiterin hatte wohl auch nichts dagegen einzuwenden.
Er ist nicht auf die Idee gekommen, mich um mein Einverständnis zu bitte oder wenigstens über das Vieh zu informieren, dass nun den Vormittag in der Klasse (und zum Teil auch im Lehrerzimmer) verbringt. In meinen Stunden ist der Hund nicht drin.
Naja, was reg ich mich auch auf. Ich bin nur Tierhaarallergikerin (nicht dramatisch, aber trotzdem) und im siebten Monat schwanger. Aber ich bin sicher einfach nur überempfindlich. Oder albern. Oder tierfeindlich.
Hat irgendwer Erfahrungen damit, wie es laufen muss, damit sich ein Tier regelmäßig in der Schule aufhalten darf? Nur um es vorwegzunehmen: Ich hab nix gegen Viecher, die in der Sachunterrichtseinheit "Haustiere" mal für einen Vormittag oder eine Stunde mitgebracht werden. Im Gegenteil, find ich gut. Aber einfach davon auszugehen, dass das schon in Ordnung ist, wenn einer das im Alleingang ohne Kollegenbefragung o.ä. durchzieht, finde ich recht happig. |
| Ich | | von: klexel
erstellt: 16.02.2007 18:41:21 geändert: 16.02.2007 22:21:02 |
kann die allgemeine Aufregung nicht verstehen. Wieso ist das eine Unverfrorenheit??? Dass Hunde den Unterricht positiv beeinflussen können, ist längst erwiesen, und das nicht nur stundenweise als Vorführhund, sondern als ständiger Begleiter.
Hier zwei Links dazu:
http://schulhundweb.de/wiki/index.php/Schulhundweb:Portal
http://www.albatros-schule.de/site.php4?site_id=174
Allerdings ist das Problem der AllergikerInnen unter den SuS und auch den LuL sicher vorher zu untersuchen und sicherzustellen, dass keine Betroffenen engen Kontakt mit dem Hund bekommen.
Ich kann jannekes Einwand verstehen, sicher hätte sie vorher informiert / befragt werden müssen. Da hätte sich sicher ein Kompromiss finden lassen können, dass dieser Hund in ihren Stunden nicht im Raum ist oder die Klasse den Raum wechselt.
Janneke schreibt nicht, ob die Elternschaft vorher informiert wurde. Ein weiteres Problem könnte nämlich der Kontakt von islamischen SuS bedeuten, für die aus religiösen Gründen ein Berühren eines Hundes nicht erlaubt ist bzw. als unrein gilt. Ist dieser Aspekt vorher geklärt worden?
Ich gehe davon aus, dass solche Selbstverständlichkeiten wie Info der Schulbehörde, Impfung, Wesenstest bzw. Hundeschule und Halterhaftpflicht erfolgt sind.
Dann dürfte es rechtlich keine Probleme geben.
Gruß klexel
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| Selbst | | von: aloevera
erstellt: 16.02.2007 23:19:16 geändert: 16.02.2007 23:20:19 |
als Hundebesitzer würde ich nie auf die Idee kommen, meine Hunde mit in die Schule zu nehmen.
Selbst, wenn es für die Klasse positive Aspekte hätte, sollte so etwas nicht ohne genaue Absprache und Absicherung erfolgen. Ich könnte es auch noch verstehen, wenn es sich thematisch mal um ein oder zwei Stunden handelt.
@ jannecke: dass du schwanger bist, ist sicher im 7. Monat nicht mehr zu übersehen und auf deine Allergie würde ich deutlich hinweisen.
Falls Kinder auch allergisch reagieren, kann man als Lehrer in Teufelsküche kommen.
Mein Mann mag Katzen sehr, hat aber eine Katzenhaarallergie, die ihm buchstäblich die Luft nimmt , wenn er in einem Raum ist, in dem auch Katzen sind.
Vielleicht kommt der nächste Kollege dann mal mit seinem Pferd vorbei??
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