Hallo ihr Lieben,
momentan stehe ich ziemlich auf dem Schlauch. Ich dachte, ich hätte die Geschichte mit Kaufvertragsstörungen verstanden und nun schlage ich ein Schulbuch (Hartmann/Härter) auf, in dem zwischen Annahmeverzug und Abnahmeverzug differenziert wird. Zunächst geht das Buch sehr ausführlich auf den Annahmeverzug (= Gläubigerverzug) ein, dann folgt eine kurze Erläuterung zum Abnahmeverzug (der in meinen Ohren fast genauso klingt wie der zuvor erläuterte Verzug, außer, dass es sich dieses Mal um einen Schuldnerverzug handeln soll, aber jedes Mal der Käufer gemeinst ist). Der beste Satz: Der Annahmeverzug darf nicht mit dem Abnahmeverzug verwechselt werden. Würde ich ja gerne nicht machen, aber ich verstehe es nicht... Wer könnte mir weiterhelfen? Vielleicht ein Beispiel, damit auch ich es verstehe? Meinen Mentor sehe ich leider erst frühstesn am Montag und der wird mich wahscheinlich auf das o.g. Buch verweisen...
Danke und liebe Grüße
Borroquito