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Forum: "Schwangerschaft, Mutterschutz, Erziehungszeit"
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| re: Mutterschutz etc. | | von: pefi72
erstellt: 04.07.2004 22:16:12 |
Hallo Veronika,
ich hatte "damals" Mutterschutz und Erziehungsurlaub in Baden-Württemberg beantragt und bin gerade wieder als Referendarin (Sonderschule) eingestiegen, kann dir also nicht garantieren, dass für dich genau das gleiche gilt. Meiner Erfahrung nach ist das Beamtenrecht diesbezüglich aber relativ identisch. Ich fand alles sehr unkompliziert. Ansprechpartner war bei mir natürlich das Seminar und darüber - was bei dir dann wohl auch gilt - das Oberschulamt. Mutterschutz ist bei voller Bezahlung und absolutem Beschäftigungsverbot wie üblich 6 Wochen vor (dem laut Arztbescheid errechneten Termin) und 8 Wochen nach der (tatsächlichen) Entbindung. Erziehungsurlaub muss spätestens 4 Wochen vor Ablauf der Mutterschutzfrist beantragt werden. Der beantragte Erziehungsurlaub kann verlängert, nicht aber verkürzt werden, kann geteilt, übertragen und ausgesetzt und später (nach dem vollendeten 3. Lebensjahr - das möglicherweise nur unter bestimmten Bedingungen, frag noch mal nach) erst in Anspruch genommen werden. Im Erziehungsurlaub kannst du aber durchaus teilzeit arbeiten (maximale ein halbes Deputat), z. B. auch - was ich gemacht habe und was wegen der enormen Flexibilität sehr praktisch ist - als Vertretungskraft im Rahmen der verläßlichen Grundschule (falls es sowas in Bayern gibt) stundenweise auf Anfrage und Honorarbasis. Krankenversichert bleibst du privat. Wenn dein Gehalt vor Eintritt in den Mutterschutz unter einer bestimmten Grenze lag, kannst du eine anteilige Beitragserstattung beantragen. Mit dem zweiten Kind (beim ersten weiß ich es nicht mehr) steigt dein Beihilfeanspruch auf 70%, dass der Kinder auf 80%(zumindest in Baden-Württemberg).
Wie's danach aussieht, weiß ich leider auch nicht, das ist ja bei Referendaren dann doch ein bißchen anders geregelt. Soweit ich das von anderen kenne, steht dir nur eine adäquate Stelle ohne Mitspracherecht bezüglich der konkreten Schule zu. (Ich kenne aber auch nur Lehrer-Mamis, die nur ganz kurz in ihrer Schule waren, ehe sie in den Mutterschutz gingen).
Das Oberschulamt kann dir mit Sicherheit weiterhelfen. Alles Gute jedenfalls für alles Organisatorische und dich und dein Kind... |
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