Hi, die Info ist richtig.
Ich musste mich auch erst durchfragen. Ich habe bei der LBV schriftlich angefragt, die haben mir dann die entsprechende Stelle genannt.
Grundsätzlich wurde mir geraten, die Beiträge erst nach der Lebenszeitverbeamtung einzufordern, da vorher "noch einiges passieren könne". Wenn die Beiträge einmal ausgezahlt wurden, sind sie weg...
Generell gibt es aber keine schnelle Verjährung (ich hab die Frist vergessen), sodass man die Verbeamtung auf Lebenszeit in Ruhe abwarten und dann die Beiträge zurückfordern kann.
Solltest Du noch genauere Infos haben wollen, kann ich ja noch mal in meinen Unterlagen kramen