|
Forum: "Ökumenestrafe?"
Bitte beachte die Netiquette! Doppeleinträge werden von der Redaktion gelöscht.
|
| Korrektur - sorry | | von: marion1959
erstellt: 18.05.2007 22:52:38 |
Ich muss mich korrigieren, obwohl es an den grundsätzlichen Dingen wohl nichts ändert. Der Fachkonferenzbeschluss (genehmigt von der Schulkonferenz) lautet: ökumenischer Unterricht in den Klassen 5-7 (Begründung: Klassengemeinschaft stabilisieren, Fachlehrer/innenmangel - bitte fragt jetzt nicht nach anderen Konfessionen), dabei aber immer Kurse, die sowohl von einer kath. als auch von einer ev. Lehrkraft abgehalten werden. Eltern, die möchten, dass die Lehrkraft auch die entsprechende Konfession besitzt, können beantragen, dass das Kind in den jeweils anderen Reli-Kurs gegeben wird (was bislang noch nie vorkam). Getrennter konfessioneller Unterricht ab Klasse 8. Hinter vorgehaltener Hand: wo kein Richter, da kein Kläger. Eltern? Werden zu Beginn der 5. Klasse informiert - mit dem Hinweis, dass man das Kind in den parallelen Kurs geben kann. Ich selbst stehe hinter dieser Praxis, weil die Themen sowohl von mir, als auch von meinen anderskonfessionellen Kolleg/innen abgesprochen sind und wir 'neutral' unterrichten. Die Kinder mögen den Klassenverband. Aber - was wäre, wenn ... ? Kündigungen??? Marion
|
Beitrag (nur Mitglieder) |
|
|