gabs extra einen Erlass, dass die Stunden, die durch Befreiung der Schüler nach der Prüfung ausfallen, nicht aufgerechnet werden ( mit zusätzlichem Korrektur- und Verwaltungsaufwand abgegolten).
Aber unserer Kultus- und vor allem Finanzbürokratie fällt sicher wieder etwas Neues ein.
Wäre mal interessant, ob alle Termine eingehalten werden können, wenn die Lehrer nur die vorgeschriebenen Stunden arbeiten.
rfalio