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Forum: "Arbeitslos melden zwischen Ref-ende und Erstanstellung"

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Arbeitslos melden zwischen Ref-ende und Erstanstellungneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: muaddib Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2007 12:21:10

Hallo alle zusammen,

ich hätte mal ne frage. hat jemand von euch eine ahnung, wie das in den ferien abläuft, wenn man gerade fertig ist (sprich zum 27.7. entlassen wird) und erst wieder im september angestellt wird.
man kann sich in dieser zeit doch arbeitslos melden. (dann kommt wenigstens die miete über die ferien rein)
gibt es da ein besonderes prozedere, oder muss man die ganze tour durch die agentur für arbeit durchlaufen?
hat jemand erfahrung, oder sich schon informiert?

danke schon mal im voraus


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von: ishaa Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2007 16:44:03

als das noch Arbeitsamt hieß, musste man sich halt arbeitslos melden und hatte Anspruch auf Arbeitslosenhilfe, d.h. mit "Sippenhaft", man musste halt Einkommenserklärungen von Eltern, Ehegatten oder sowas vorlegen. Man war aber auch über das Arbeitsamt versichert. Habe das Ganze nur eine Woche genossen, dann hatte ich einen befristeten Vertrag im Aussiedlerbereich. Kann natürlich heute alles ganz anders sein.


...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: meike Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2007 18:53:16

Soweit ich weiß, muss man spätestens am ersten Tag der Berufslosigkeit zur regionalen Agentur für Arbeit.
Dort muss man dann das ganze Prozedere durchlaufen, also am besten alles an Urkunden, Versicherungsbescheinigungen etc mitbringen.
Wichtig ist, dass man darauf hinweist, dass es sich um eine befristete Arbeitslosigkeit handelt, am besten den Folgevertrag (wenn vorhanden) mitnehmen.

P.S.: Ich weiß von einer guten Freundin, dass die Agenturen für Arbeit im Ruhrgebiet die Berufsbezeichnung "Lehrer" nicht im PC hatten - allerdings war das kurz nach der Umstellung, vielleicht ist mittlerweile die Software neuer....


Ich habs gerade hinter mir...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: scheherazade Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 01.06.2007 22:44:23

bei uns in Hessen gibt es die Pflicht eine drohende Arbeitslosigkeit frühestmöglich zu melden- es gibt da auch eine bestimmte Frist, die ich aber nicht weiß. Ich selbst bin
eine Woche vor Ende des Refs hingegangen, als feststand, ab wann mein Folgevertrag losgehen würde. Du musst dann tatsächlich das komplette Procedere mitmachen, (auch Lebenslauf mitnehmen, die Daten musst Du in den Antrag schreiben). Anspruch auf Arbeitslosengeld hast Du aufgrund des Refs keine, Du erhältst nur Geld, wenn Du vor dem Ref. gearbeitet hast. Trotzdem ist es aber wegen Krankenkasse und Rentenversicherung gut sich arbeitslos zu melden. Falls Du in einer privaten Krankenversicherung bist, kannnst Du diese in der Zeit für einen geringen Betrag ruhen lassen und später ohne Gesundheitsprüfung wieder aktivieren.
Alles Gute wünscht scheherazade


Geschichten aus dem Arbeitsamt...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bumblebee79 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 02.06.2007 01:20:54

Das Arbeitsamt arbeitet wahrscheinlich immer noch mit alter Software, das Referendariat gibt's dort nicht. In meiner Akte steht jetzt drin, dass ich die letzten zwei Jahre ein Praktikum in der Verwaltung des Landesprüfungsamts gemacht habe...


Die Frist zur Meldung der bevorstehenden Arbeitslosigkeit beträgt übrigens drei Monate, andernfalls kann das Arbeitslosengeld gekürzt werden. Da wir das aber so oder so nicht bekommen, nimmt das auch niemand so richtig ernst. Trotzdem solltest Du Dich so schnell wie möglich melden, denn Du brauchst erst eine Bescheinigung, dass Du kein Arbeitslosengeld bekommst, um dann Hartz IV zu beantragen (für die Miete ), und die Beantragung und Bearbeitung dieses Antrags dauert auch entsprechend - so Du denn überhaupt was bekommst. Sollte Dein Hartz-IV-Antrag abgelehnt werden, übernimmt das Arbeitsamt allerdings nichtmal die Krankenversicherung... Aber für die Rentenversicherung ist es wohl wichtig, alles lückenlos zu haben...

Auf die Befristung der Arbeitslosigkeit hinzuweisen, ist super wichtig, sonst kann es sein, dass sie Dich in eine Arbeitsmaßnahme (mit 1-Euro-Vergütung) einordnen, bevor Du Dich umgucken kann... Sind tolle Sachen, die sie da anbieten... Mich wollten sie zum Bewerbertraining schicken, in dem es allerdings hauptsächlich darum ging, die Lücken der Teilnehmer in Mathe und Rechtschreibung aufzufüllen... Hab mich ein bißchen fehl am Platz und ziemlich verar... gefühlt...

Kannst Dich auf jeden Fall schonmal darauf freuen, bald viele tolle Geschichten über die (Un-)Fähigkeit der Arbeitsvermittler zu erzählen... Für eine Geschichtensammlung würde's bei mir schon reichen... Und warum die Arbeitslosenzahlen so sagenhaft gesunken sind, vor allem im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit, weiß ich inzwischen auch...


supineuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: muaddib Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2007 16:11:45

na super. hört sich doch alles ganz spannend an.
da freu ich mich doch schon drauf. also, die unterlagen geschnappt und in die schlange gestanden.
danke an alle erstmal


Schön, nicht?neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: dirkb Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2007 17:26:13

Ich habe mein Ref. im Sommer 2006 abgeschlossen, anschließend 2 aufeinander folgende Verträge als Vollzeit-Vertretungslehrer gehabt und werde jetzt vom Beginn bis zum Ende der Sommerferien arbeitslos sein.
Also bin ich vor 1 1/2 Monaten hingedackelt zur Agentur für Arbeit. Dort wollte ich gleich meinen Lebenslauf mit abgeben. den wollte man aber nicht. Einige Tage später hatte ich dann einen Termin mit einem Arbeitsberater. Dem habe ich dann auf seine Frage, was ich denn gerne machen wollte, geantwortet: "Unterrichten in den Sommerferien in NRW". Komisch, er konnte mir auch nicht helfen.

Herausgekommen bei dem Gespräch ist dann, daß ich wegen der 2 Jahre Referendariat in den letzten 2 Jahren nicht in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld habe.
Meine bescheidene Frage, was denn mit der Zeit vorher gewesen sei und der Hinweis, daß ich mich ja nicht nach dem Beamten auf Widerruf gerissen hätte, konnte er auch nicht so richtig schlüssig berantworten.
Ich bin 58 Jahre alt und habe ganz bestimmt einige Märkchen und Euros in die Arbeitslosengeldbeschaffungsmaschine eingespeist.
Meine Bemerkung, daß ja jeder Sozialhilfeempfänger der dritten Generation besser gestellt sei als ich armer Vertreter der arbeitenden Bevölkerung, konnte er aber gut kontern:
Ich könne ja Hartz IV beantragen. Dann müsse nur meine Bedürftigkeit geprüft werden - das Gehalt meiner Frau erlaubt gar keine Bedürftigkeit -und unser voll aus eigenem Konsumverzicht bezahltes Haus müßte ich dann wohl vorher erst mal verscheuern...

Ich habe mich bedankt, werde die Zeit der Sommerferien unbezahlt als Anrechnungszeit zu den über 43 Jahren in der Rentenversicherung hinzubekommen, werde mich in den 6 Wochen bei meiner Frau (TK) kostenlos mitversichern und muß mich in diesen Tagen noch einmal bei der Agentur für Arbeit melden, damit alles seine Richtigkeit hat. Ich verstehe jetzt so langsam, daß die immer gut zu tun haben...
Als dann noch so ein Mädel mit Schreibmaschinenkenntnissen von mir doch den Lebenslauf verlangte, den sie vorher nicht haben wollte und diesen dann auch noch detaillierter wünschte - vom 01.04.1963, meinem ersten Arbeitstag als Elektrolehrling an - habe ich sie gefragt, wofür das denn gut sei: keine Vermittlung, keine Leistung? aber volles Programm?
-sagte sie mir allen Ernstes, daß das System (ihr Programm?) das so verlange.

Ich habe sie dann gefragt, ob das Problem nicht besser von den Softwarespezialisten zu lösen sei.

Vielleicht werde ich bei meinem nächsten Besuch dort ja direkt eingebuchtet, weil ich systemzerstörend wirke


wenn ich ...neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: eiszauberin Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 04.06.2007 17:33:51

im nächsten Februar dann vielleicht auch arbeitslos bin, muss ich dann vom geld meines freundes die wohnung bezahlen, die wir jetzt aus zwei gehältern finanzieren? Bezahlt Harzt IV auch eine Wohnung, die etwas über der gewünschten größe von max. 50qm bei 2 personen liegt? oder muss ich dann nachweisen, schwanger zu sein, also in absehbarer Zeit Mehrbedarf an Raum zu haben?

Weiß grad nicht, ob das wirklich passend ist...
eisi


Satz mit Xneuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: muaddib Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 19.07.2007 14:42:14 geändert: 19.07.2007 14:44:13

So,
dann will ich mal ein update bringen, wie es so bei mir lief.
Ich war heute bei meiner zuständigen Agentur für Arbeit und hab mich brav angemeldet und in die Reihe gestellt. Irgendwann durfte ich dann auch zur Sachbearbeiterin. Die meinte dann, nachdem ich meine Geschichte erzählt habe, dass ich als Beamter auf Widerruf keinen Anspruch auf ALG I habe. (wusst ich doch schon). Ich könnte ALG II beantragen (super, genau das wollte ich ja) Sie machen das aber nicht mehr. - häh, stutz- Das machen jetzt nur noch die zuständigen Sozialämter des Kreises. SUPER!! umsonst hin.
Ich soll aber vorher nochmal anrufen und nachfragen, wie es bei mir aussieht. GUTER TIP. Hab ich auch gemacht. Auskunft Sozialamt. "Klar können Sie das machen." Ich darf aber über nicht viel Erspartes verfügen (egal ob angelegt oder nicht) und außerdem würde ich dann aber sofort für 1Euro-jobs verpflichtet. - super, dann spart man sich mal ein paar Kröten vom Superreferendarsgehalt ab- Grenze errechnet sich 150,- pro Lebensjahr. Alles was drüber ist, wird verrechnet. Sie rät mir eher davon ab. Wohngeld sei was anderes.
OK. Wohngeldstelle angerufen. Selbes Spiel. "Wir brauche eine Kontooffenlegung vom Finanzamt. Mietvertrag und so. Dann errechnen wir den Wohnzuschuß. Ist aber immer nur ein geringer Betrag. Wieviel Geld haben Sie denn? - MMh. Da würden sie vielleicht (grob geschätzt) 30 Euro Zuschuß bekommen."

YO. Es lebe Deutschland. Man studiert, finanziert sein Studium durch unzählige Nebenjobs. Quält sich durch's Referendariat und bekommt dann erzählt, dass man ja offiziell als Beamter auf Widerruf, nie in die Staatskasse eingezahlt hat und höchstens Sozialhilfe empfangen kann. Aber selbst das ist mit soviel Hürden versehen, dass man lieber in den Ferien noch in der Frittenbude arbeiten geht.

Find ich gut
Arme 5000 Kollegen, die dieses Jahr in BW gar nichts bekommen haben.
Ich hoffe ihr findet euch zurecht und bekommt wenigstens etwas Hilfe!!


"Arme 5000 Kollegen"neuen Beitrag schreiben zur Forenübersicht   Seitenanfang
von: bea22 Userprofil anzeigen Nachricht senden erstellt: 20.07.2007 13:18:14

wie ich... sind auch zur ARGE gerannt und haben alles mitgebracht, was das Herz eines ARGE- Mitarbeiters höher schlagen lässt: Versicherungen, Miete.... alles schön eingegeben in den Pc von der netten Dame, dann die Frage: Welche Qualifikationen haben sie. Katholische Reli, Deutsch und GS- Englisch unterrichten - meine Antwort.
Mmh.... sie stutzt, ... mmh, kann ich nicht eingeben.
Danach schaut sie mein schriftlich mitgebrachtes Vermögen an(Habe weder ein Haus, eine Eigentumswohnung noch sonst etwas... Renten- und Bauspar laufen erst seit einem Jahr- auch da nichts). Die nette Dame stellt mir dann die heiße Frage: "Haben Sie höhere Barbeträge zu Hause?" Ich denke mir: klar 10.000 Euro unterm Kopfkissen!
Meine dann völlig genervt -aber lächelnd- mit dem Blick in den Geldbeutel: 5, 48 euro... aha meint sie UND NOTIERT!!!!
Ich und das ARGE: Liebe auf den ersten Blick!!!!
Das ganze dauerte genau zwei Stunden...

Kann mir jemand aus Erfahrung sagen, wie ich zu reagieren habe, wenn die mir einen 1- Euro- Job anbietet?

Liebe Grüße,
Bea


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